Mein Neffe (Halbwaise) ist als Deutscher im Ausland aufgewachsen und hat im Ausland seine Schulausbildung absolviert. Er lebt jetzt in Deutschland, ist angemeldet. Bis Studienbeginn im Herbst ist er als Gastschüler am hiesigen Gymnasium. Sein Vater lebt weiterhin im Ausland. Hat er als Gasgtschüler in diesem Fall Anspruch auf Kindergeld?
Wenn er deutscher ist und auch hier lebt, kann er Kindergeld beantragen.
Das Kindergeld wurde abgelehnt - Begründung: dies steht ihm als Gastschüler nicht zu, da dies ja keine offizielle Schulausbildung ist.
Stimmt Kindergeld ist ein Bonus für die Eltern wenn diese in D steuerpflichtig sind. Das scheint hier ja nicht der Fall zu sein, daher kein Kindergeld.
Lesezeichen