Guten Tag,
ich habe eine Frage und zwar kann die Arbeitsagentur das Kindergeld einfach so streichen ?
Ich bin jetzt 21 Jahre alt und ich habe eine abgeschlosse Berufsausbildung als Fremdsprachenkorrespondentin. Diese war leider nur eine schulische Ausbildung gewesen und es war eine Privatschule, wo meine Eltern für jeden Monat bezahlen mussten.
Da ich mit dieser schulischen Ausbildung wenig Arbeitschancen auf dem Arbeitsmarkt habe,möchte ich gerne noch eine 2.Ausbildung machen. Das Arbeitsamt unterstüzt mich aber jedoch nur bei der Arbeitssuche und nicht bei einer Ausbildungssuche. Finde ich ehrlich gesagt eine Frechheit.
Ist das Arbeitsamt nicht dazu verpflichtet, mir einen 2.Ausbildungsplatz zugeben, da die 1. Ausbildung eine schulische Ausbildung gewesen ist? Kennt jmd. das Problem?
Nun wurde ich auch noch zu einer Maßnahme hingewiesen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. § 46 SGB III.
Dieser Bildungsträger soll mir in bestimmten Bereichen helfen:
Eignungsfeststellung / Profiling
arbeitsmarktorientierte Trainingsmodule
berufliche Qualifizierungsangebot
betriebliche Umschulungen
betriebliche Praxiserprobung,
Arbeits- und Ausbildungsplatzvermittlung
Muss ich diese Maßnahme wahrnehmen? Wenn ich diese Maßnahme nicht wahrnehme, würde mir dann das Kindergeld gestrichen werden? Ich glaube,dass ich das Kindergeld nur bekomme,weil ich beim Arbeitsamt suchend gemeldet bin.
Da ich ja eine abgeschlosse Berufsausbildung habe und zurzeit wieder arbeitssuchend bin.
Ich bin wirklich am verzweifeln, immer diese blöden Maßnahmen und ich habe von vielen Anderen gehört,dass die meistens nichts bringen sollen.
Würde ich die Fahrtkosten wieder zurückbekommen? Müsste ich die dann vorher beim Arbeitsamt stellen um sie zu bekommen?
Danke für Eure Ratschläge...
1. Wenn du vom Arbeitsamt angewiesene Maßnahmen nicht wahrnimmst, ohne eine trifftigen Grund (Krankheit z.B.) zu haben, werden dir Leistungen gestrichen.
2. Das Arbeitsamt ist zunächst einmal dazu da, dich "reif für den Arbeitsmarkt" zu machen. Da du eine abgeschlossene Berufsausbildung hast, bist du formal reif für den Arbeitsmarkt. In Sachen Ausbildung ist dir der Staat erstmal zu gar nichts mehr verpflichtet (ist also keine Frechheit, sondern nur logisch - da könnte ja jeder arbeitsunwillige 20 Ausbildungen machen, bis er in Rente geht...).
3. Solange du dich in Ausbildung befindest, nicht 25 Jahre oder älter bist und nicht mehr als 7680 EUR im Jahr an Einkünften aufweist, bist du kindergeldberechtigt. Wenn du momentan noch Kindergeld erhälst, kannst du doch froh sein, denn in Ausbildung befindest du dich doch nicht, oder!?
4. Ob du Fahrtkosten zu einer Maßnahme erstattet bekommst, weiß ich nicht. Aber all diese Fragen müsste dir eigentlich dein Sachbearbeiter beantworten können...
Geändert von Pikary (20.05.2009 um 19:53 Uhr)
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