Hallo,
ich wurde von der Familienkasse aufgefordert, die Immatrikalutionsbescheinigung für das Sommersemester 2007 nachzureichen. Nun war ich aber in dem Semester aber nicht eingeschrieben, sondern habe einen Monat in Österreich gejobbt (ca. 400 Euro).
Darf ich das oder muss ich befürchten, das Kindergeld für diesen Zeitraum zurückzahlen zu müssen?
Ich war nur das einen Semester nicht eingeschrieben, davor und danach schon.
Danke schonmal!
Du hast ja gejobbt und dein Studium nicht wegen Krankheit oder Mutterschutz unterbrochen. Die Kindergeldzahlung für diesen Zeitraum war also nicht rechtens und muss zurück erstattet werden.
Klausi
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten
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