Übergangszeit zwischen Schulabschluss und Ausbildung
Kindergeld kann für eine Übergangszeit von vier Monaten zwischen dem Schulabschluss und einer darauf folgenden Berufsausbildung gezahlt werden. Dies gilt auch für die Zeiten zwischen dem Schulabschluss und dem Wehr- bzw. Zivildienst oder einem entsprechenden Ersatzdienst, sowie einem Freiwilligen Sozialen bzw. Ökologischen Jahr. Hierbei sind auch der Europäische Freiwilligendienst sowie der Auslandsdienst nach dem Zivildienstgesetz eingeschlossen.
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