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Thema: Anspruch auf KG nach Zivi,Arbeit & Bafög

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Anspruch auf KG nach Zivi,Arbeit & Bafög

    Hey liebe "bafoeg-Community",
    auch ich habe eine Frage bezüglich des Kindergeldes

    Bin 20 Jahre alt und wohne noch im Elternhaus
    Meine Laufbahn 2011:

    01.01.11 bis 30.04.11 Zivildienst:
    Sold insgesamt (mit Entlassungsgeld): 2985,97€

    01.05.11 bis 31.07.11 Aushilfskraft
    Bruttoverdienst ca. 8500€

    01.08 bis 30.09.11
    "nichts" wobei im September die Vorkurse für mein Studium beginnen.

    01.10. bis 31.12
    Student und Bafög: Zuschuss 211€ x 3= 633€

    Also ich bzw. meine Eltern wollen nun ab August wieder Kindergeld auf mich beantragen (während Zivi gibt es ja kein KG)

    Habe mir das hier "Kindergeld Einkommen - Einkommensanrechnung" durchgelesen:

    Dabei macht mir das hier trotz zu hohem Einkommen "Hoffnung" auf KG:
    "Die Zeiten, in denen das Kind Vollzeitbeschäftigt war, werden nicht angerechnet. Es zählt nur das Einkommen aus dem Zeitraum, für welchen auch ein Kindergeldanspruch besteht" Oder verstehe ich das falsch?

    Gruß Bandi

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Tinchen
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    Standard AW: Anspruch auf KG nach Zivi,Arbeit & Bafög

    Hallo Bandi,

    dein Kindergeldanspruch beginnt erst wieder, wenn du dein Studium aufnimmst. Während des Zivis und der Aushilfstätigkeit bestand kein Anspruch, so dass dieses Einkommen irrelevant ist.

    Für 2011 kannst du also noch August bis Dezember (5 Monate) Kindergeld erhalten. Das sind für jeden Monat 667 € die du verdienen darfst, so dass dein Einkommen für diese Monate 3.335 € nicht übersteigen darf, um Kindergeld erhalten zu können.

    LG

    Tinchen

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Standard AW: Anspruch auf KG nach Zivi,Arbeit & Bafög

    Danke für die schnelle Antwort

    Aber Anspruch müsste ich doch auch vor dem Studium haben (ab August). Muss ich mich dafür dann "arbeitssuchend" melden? So wurde es mir zumindest mal vor paar Monaten telefonische erklärt.

    Lieben Gruß
    Bandi

  4. #4
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard AW: Anspruch auf KG nach Zivi,Arbeit & Bafög

    Zitat Zitat von Tinchen Beitrag anzeigen
    Für 2011 kannst du also noch August bis Dezember (5 Monate) Kindergeld erhalten.
    LG

    Tinchen
    Wenn ich mich nicht täusche, steht da, dass du ab August Kindergeld erhalten kannst. Du musst dich auch nicht arbeitssuchend melden.

  5. #5
    Neuer Benutzer
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    Standard AW: Anspruch auf KG nach Zivi,Arbeit & Bafög

    Ist mir schon klar, aber da steht auch:

    "dein Kindergeldanspruch beginnt erst wieder, wenn du dein Studium aufnimmst"

    Naja Kontakt zur Familienkasse muss ich ja eh aufnehmen, aber so als Vorabinfo ist das auf jeden Fall sehr hilfreich.

    Danke

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