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Thema: Nach Fachabi noch Kindergeld?

  1. #1
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    Standard Nach Fachabi noch Kindergeld?

    Folgende Situation: Ich wohne zur Zeit mit meiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft und besuche die Höhere Berufsfachschule, das ist eine voll-schulische Ausbildung + Fachabitur (2 Jährig).
    Nach der schule hatte ich eigentlich vor mir eine Ausbildung als Fachinformatiker zu suchen, nach einer hohen Anzahl Bewerbungen habe ich aber festgestellt das ich eventuell für dieses Jahr noch nichts finde. Das heißt das ich wahrscheinlich erstmal nichts mache. Habe ich trotzdem noch Anspruch auf Kindergeld oder fällt dieses weg? Wenn das Kindergeld weg fällt dann sieht es finanziell doch ziemlich eng aus weil mir nur noch etwas über 100€ im Monat zum leben bleiben. Habe ich dann noch alternativen?

  2. #2
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    Standard

    Die Anspruchsvoraussetzungen für Kindergeld stehen in § 32 Abs. 4 EStG. Ob da was zutrifft, kann man deiner Schilderung nicht zweifelsfrei entnehmen.

    Da ihr von Hartz IV lebt und das Kindergeld hier angerechnet wird, würdest du mehr erhalten.

    Wie alt bist du?
    Wie wäre es mit einem FSJ oder FÖJ für den Übergang?

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Standard AW: Nach Fachabi noch Kindergeld?

    Da ihr von Hartz IV lebt und das Kindergeld hier angerechnet wird, würdest du mehr erhalten.
    Was meinst du damit?

    ich bin 19 Jahre alt.
    WIe sieht es denn mit einem FSJ aus, was bekommt man da den monatlich, bekommt man wenn man ein FSJ macht auch Kindergeld?

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Nach Fachabi noch Kindergeld?

    Zitat Zitat von Maks Beitrag anzeigen
    Was meinst du damit?
    Derzeit wird auf dein ALG II das Kindergeld angerechnet. Wenn du keinen Anspruch auf Kindergeld mehr hast, kann es nicht mehr angerechnet werden und dein ALG II erhöht sich entsprechend.

    Zitat Zitat von Maks Beitrag anzeigen
    WIe sieht es denn mit einem FSJ aus, was bekommt man da den monatlich, bekommt man wenn man ein FSJ macht auch Kindergeld?
    Während des FSJ besteht Anspruch auf Kindergeld.
    Die Höhe des Taschengeldes variiert von Träger zu Träger.
    Allerdings wird das Einkommen auf das FSJ auf dein ALG II angerechnet. Nach § 11a SGB II bleibt ein Betrag von 60 € anrechnungsfrei.

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