Meine Frage ist, habe ich (deutscher Staatsbürger) Anspruch Kindergeld, für meinen Sohn, zu beantrage, wenn ich dauerhaft im Ausland lebe. Es handelt sich nicht um EU Ausland, sondern ich bin in Zentralamerika.
Da du dann vermutlich nicht mehr in Deutschland einkommensteuerpflichtig wärst, besteht auch kein Anspruch auf das deutsche Kindergeld.
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