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Thema: Recht auf KG?

  1. #1
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    Standard Recht auf KG?

    Guten Tag,

    folgende Situation: 22 Jahre alt, bis April 2011 9 Monate Zivildienst geleistet vorher Abitur 2010 gemacht, ausgezogen seit dem ich 18 bin, schlechtes Verhältnis zur Mutter bekomme keine finanzielle Unterstützung und keinen Kontakt zum Vater.

    Ab Mai werde ich ein Grundpraktikum machen welches für das Studium (beginnt im Oktober) notwendig ist, dieses wird 10 Wochen gehen. Dafür gibt es keine Entlohnung.
    Somit 0€ Einkommen und ich weiss nicht wie ich mir ohne KG ein Monatsticket leisten soll um zum Praktikum zu gelangen.
    Eigentlich besteht doch Anrecht auf Kindergeld und ich muss nur einen Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergelds postalisch abschicken? Wielange dauert die Bearbeitung?

    Bzw. was steht mir sonst zu weil von 180€ kann ich ohne Bafög bis Oktober schlecht leben

    Viele Grüße

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Zitat Zitat von ben0r Beitrag anzeigen
    22 Jahre alt, ausgezogen seit dem ich 18 bin
    Somit 0€ Einkommen und ich weiss nicht wie ich mir ohne KG ein Monatsticket leisten soll
    schlechtes Verhältnis zur Mutter und keinen Kontakt zum Vater.
    Eigentlich besteht doch Anrecht auf Kindergeld und ich muss nur einen Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergelds postalisch abschicken? Wielange dauert die Bearbeitung?
    Der Anspruch auf Kindergeld dürfte grundsätzlich bestehen, aber ein Elternteil muss zum Berechtigten erklärt werden. Am einfachsten wäre es, deine Eltern stellen gemeinsam den Antrag auf Kindergeld und du zeitgleich den Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergelds.
    Ist dies nicht möglich, musst du dich ans Familiengericht wenden (§ 64 EStG: Wird eine Bestimmung nicht getroffen, so bestimmt das Familiengericht auf Antrag den Berechtigten.)

    Bei den Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit liegen die Bearbeitungszeiten bei ca. 6 Wochen. Musst du dich noch ans Familiengericht wenden, können es insgesamt auch 3 Monate und mehr werden.

    Kümmer dich rechtzeitig um deinen BaföG-Antrag. Ohne Einkommensauskunft deiner Eltern, kann der nicht bearbeitet werden.

    Zitat Zitat von ben0r Beitrag anzeigen
    Bzw. was steht mir sonst zu weil von 180€ kann ich ohne Bafög bis Oktober schlecht leben
    Sofern du noch keine abgeschlossene Ausbildung hast, wären vorrangig deine Eltern für deinen Unterhalt zuständig. Notfalls musst du ihn einklagen.

    Dazu kannst du im BAföG-Forum nach den Ansprüchen im Grundpraktikum fragen. Wobei ich glaube, dass es im Praktikum nichts gibt.

    Für April könntest du ALG II beantragen (wobei natürlich auch nach der Unterhaltspflicht deiner Eltern gefragt wird). Aber ab Mai dürfte darauf keine Anspruch bestehen, da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.

  3. #3
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    Hm ich erhalte derzeit keinen Unterhalt oder sonstiges. Ich brauche das KG ansonsten kann ich keine Fahrkarte oder sonstiges kaufen!
    Die KG Zahlung wurde seitdem Zivildienst unterbrochen und wird automatisch an meine Mutter ab April fortgesetzt, somit dürfte doch ein Abzweigungs Antrag geltend sein?
    Heisst ich habe eine eigene Wohnung und erhalte von meiner Mutter 0€ Unterstützung
    Mit meinem Vater habe ich keinen Kontakt, schon seit 21 Jahren!

  4. #4
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    Zitat Zitat von ben0r Beitrag anzeigen
    wird automatisch an meine Mutter ab April fortgesetzt
    Bist du hier ganz sicher? Kann ich mir nicht vorstellen.

  5. #5
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    Kann sein, bin mir nicht sicher. Also heisst das meine Mutter muss Antrag auf KG stellen und ich gleichzeitig einen Abzweigungs Antrag?

  6. #6
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    Also heisst das deine Eltern müssen Antrag auf KG stellen und du gleichzeitig einen Abzweigungs Antrag.

  7. #7
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    Mein Vater hatte noch nie das Sorgerecht, demnach meine Mutter. Ist soweit alles richtig?

  8. #8
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