Hallo an alle!
Habe eben schon mal bißchen im Forum rumgeblättert, aber nicht wirklich eine Antwort auf meine Frage gefunden.
Zur zeit bekomme ich noch Kindergeld. Ich hatte meine zweite Ausbildung im Sommer 2009 begonnen, die dieses Jahr endet. Meine erste Ausbildung mußte ich gewungenermaßen abbrechen. Es könnte sein, daß ich meine jetzige Ausbildung nicht beenden kann, weil ich schon eine Zeit lang krankgeschrieben bin und zu viele Fehltage habe. Ich bin in neurologischer Behandlung.
Meine jetzige Ausbildung ist gar nicht die Erfüllung, weil ich etwas ganz anderes möchte, aber mir blieb der Weg bisher versperrt. [...]
Das wäre also meine zweite Ausbildung, die ich in den Sand setze. Mein Traumberuf ist Biologin. Ich werde ab Sommer an einer Abendschule mein Abitur nachholen. jetzt meine Frage:
Steht mir dann noch Kindergeld zu? Ich bin schon 23...
Bafög würde auf jeden Fall wegfallen.
Für Antworten sage ich DANKE!
Bitte... kann mir niemand meine Frage beantworten?
LG Julia
Sofern du eine der Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG erfüllst und die Einkommensgrenze nicht überschreitest, hast du bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld.
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