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Thema: 21 alleinerziehend und in Ausbildung habe ich noch Anspruch auf Kigeld?

  1. #1
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    Frage 21 alleinerziehend und in Ausbildung habe ich noch Anspruch auf Kigeld?

    Huhu,
    ich hätte da mal eine frage
    ich bin 21Jahre alt alleinerziehend wohne in meiner eigenen wohnung mit meiner Tochter.
    Sie ist 3 Jahre alt.
    Der Vater meiner Tochter zahlt keinen Untehalt für die kleine ich bekomme UVG Leistungen vom Jugendamt für sie.
    Ich habe im August eine Schuliche Ausbildung zur Kinderpflegerin angefangen.
    Bekomme Bafög.
    Meine Mutter kann krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten gehen und somit auch keinen Unterhalt mehr für mich zahlen und mein Vater ist seit 2000 aus ungeklärten Gründen spurlos verschwunden.


    Die anträge für Kindergeld habe ich bereits gestellt.
    Habe ich noch Anspruch darauf?

    Wenn ja wird das Kindergeld meiner Tochter und die UVG Leistung von 130 euro mit in mein einkommen gerechnet?
    Weil ich habe monatl. wenn ich meine miete alles bezahlt habe nur noch 160 euro übrig für mich und muss davon nochmals 50 euro für meine Fahrkarte zahlen.


    und meine kleine hat auch nur ihr Kindergeld und die UVG Leistungen.

    würde mich über Antworten freuen!
    Liebe grüße

  2. #2
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    kann mir denn niemand helfen? :-(

  3. #3
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    Da Du dich in Ausbildung befindest, hast Du noch Anspruch auf Kindergeld.

    Das Ek deiner Tochter wird dabei nicht berücksichtigt.

    Du hast ggf. für dich und dine Tochter noch einen Anspruch auf Mietzuschuss bei dem JobCenter (ALG II).

    Wurde beim BAföG eine UH-Betrag von deiner Mutter angerechnet?

    Wie hoch ist die Förderung vom BAföG?
    BAföG
    http://www.bafoeg.bmbf.de

    * Die Angabe des Wohnorts oder des Bundeslands erleichtert die Beantwortung der Fragen.
    * Der Grund für die anderen Beträge im Bescheid zum BAföG Rechner: falsche Eingaben im BAföG Rechner http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-rechner.html
    * Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen!
    * Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur allgemeine Auskünfte.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Lena7789 Beitrag anzeigen
    mein Vater ist seit 2000 aus ungeklärten Gründen spurlos verschwunden.
    Klingt vielleicht etwas makaber, aber habt ihr schonmal überlegt ihn für Tod erklären zu lassen? Dann könntest du Halbwaisenrente beantragen.

    Du kannst für deine Tochter Sozialgeld und für dich den Mehrbedarf Alleinerziehend sowie ggf. einen Mietzuschuss bei der Arge beantragen.

    Ansonsten siehe jabog.

    Zitat Zitat von Lena7789 Beitrag anzeigen
    Meine Mutter kann krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten gehen und somit auch keinen Unterhalt mehr für mich zahlen
    Beim BAföG wird ihr Einkommen vom vorletzten Jahr zugrunde gelegt.
    Wurde etwas auf dein BAföG angerechnet?
    Hat sich ihr Einkommen seitdem verringert?

    Dann lies mal hier: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/baf...ngsantrag.html

  5. #5
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    Ich bekam bis Juli10 Geld von der Arge.
    das waren 773euro und hatte noch den Unterhaltsvorschuss 133euro und das Kindergeld meiner Tochter.

    Bei der Arge wurde alles abgelehnt die zahlen keine zuschüsse nichts.
    Meine Vater ist nicht tot.
    der hat sich abgesetzt ins Ausland wurde auch Polizeilisch gesucht allerdings ohne erfolg.

    und Bafög bekomme ich 578euro.

  6. #6
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    Wenn Du zum BAföG noch dein Kindergeld dazurechnest, hast Du auch 768,00 € zzgl. UVG u. KiG deiner Tochter, also 1.079,00 €.

    Deine Tochter hat ggf. noch einen Anspruch auf Wohngeld oder Sozialgeld (Mietzuschuss) von der ARGE. Bitte prüfen lassen.
    BAföG
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  7. #7
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    Zitat Zitat von Lena7789 Beitrag anzeigen
    Meine Vater ist nicht tot.
    der hat sich abgesetzt ins Ausland wurde auch Polizeilisch gesucht allerdings ohne erfolg.
    Sorry, dann hatte ich deine erste Aussage falsch gedeutet.

  8. #8
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    ja aber die können doch nicht mein kind mit rechnen??
    Die brauch ihr Geld selber ein kind ist sehr sehr teuer.
    ihr kindergeld und ihr UVG reicht gerade mal so.
    Und ich hab schon am 10 für mich kein pfenig geld und muss überlegen wie ich zu arbeit kommen soll und ich werde von allen ämtern abgewiesen.

  9. #9
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    Denkt ihr ich werde das Kindergeld bekommen?
    Auf das ich seit mitte November warte?

  10. #10
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    Zitat Zitat von Lena7789 Beitrag anzeigen
    ja aber die können doch nicht mein kind mit rechnen??
    Wo reinrechnen?

    Ich denke schon, dass du Anspruch auf Kindergeld hast.

  11. #11
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    Ja.

    Entweder Du oder deine Eltern.
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  12. #12
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    Vielen Dank für die liebe Auskunft!
    Ich werde euch berichten ob ich es bewilligt bekommen habe.
    Der bescheid müsste diese woche noch kommen.
    liebe grüße

  13. #13
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    Huhu,
    ich bekam heute meinen Bescheid.
    Das Geld wurde bewilligt!
    Viele liebe Grüße

  14. #14
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    Glückwunsch

  15. #15
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    Auch von mir Glückwünsche
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