Hallo,
folgender fiktiver Fall:
Bruder B. (22 Jahre alt, Azubi Zahntechniker) wohnt mit Schwester S. (25 Jahre alt, Azubi Kffr. für Bürokommunikation) zusammen in einer Wohnung (als WG) in Stadt D., beide beziehen zusätzlich BaB, da ihre Einkommen als Azubis nicht reichen um sich zu finanzieren.
Die Eltern der beiden wohnen gemeinsam in Stadt H..
Schwester S. ist bereits mit 18 Jahren ausgezogen, Bruder B. ist mit 21 Jahren zu ihr gezogen.
Das Kindergeld der Geschwister ging weiterhin an die Mutter, die den Kindern das Geld monatlich ausgezahlt hat.
Dann meldet sich die Familienkasse und möchte Einkommensnachweise der Schwester S. haben, aus längst vergangenen Jahren, welche bereits seinerzeit am Ende der jeweiligen Jahre der Familienkasse gesendet wurden.
Die Schwester S. schafft es nicht zum angegebenen Zeitpunkt alle geforderten Unterlagen an die Familienkasse zu senden, sodaß die Familienkasse entscheidet, das seit Jahr XY unberechtigerweise Kindergeld an die Mutter (für Schwester S.) gezahlt wurde, was daraufhin durch Streichung des Kindergeldes für Schwester S. und Kürzung des Kindergeldes um 50% für Bruder B. zurückgezahlt werden soll.
Kann Bruder B. seine vollen 100% einfordern, da er nicht bei den Eltern lebt? Müsste er dazu gegen den festgesetzten Bescheid der Familienkasse klagen?
Hat Bruder B. einen Anspruch auf sein volles Kindergeld?
Eine fiktive Klage wird kein Gericht annehmen
Und ehrlich gesagt, hab ich auch keine Lust fiktive Fragen zu beantworten. Hat hier wieder jemand keine Lust auf seine Hausaufgaben?
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