Hallo Alle-miteinander,
Ich bin Engländerin und habe 10 Jahre in Deutschland gelebt (also abitur gemacht und einen 400 € job gehabt). Nun bin ich in England um zu studieren und habe vor, nach meinem Studium (Sommer 2011) mit meinem dann noch ungeborenen oder frisch geborenes Kind und Deutscher Verlobter, nach Deutschland zurück zu kehren.
Kann ich wenn das Kind da ist, Kindergeld beantragen trotz Ausländerin und nicht verheiratete?
Kann ich dann auch finanzielle Hilfe beantragen, da ich noch nicht arbeiten werde? Wenn ja, in welcher Form? (Arbeitslosengeld, Harz IV, usw.)
Ich würde mich sehr freuen, eine baldige Antwort zu bekommen!
Ja, kannst du, wenn du dann in Deutschland deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hast. Arbeitslosengeld wirst du nicht bekommen, wenn du noch nicht gearbeitet hast, dann aber Hartz IV.
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