Hallo ins Forum,
momentan lebe ich im nicht europ. Ausland. Bin Berufsunfaehigkeitsrentner mit einer privaten BU-Rente, also keinen mueden Cent vom Staat. Meine BU-Rente wird voll versteuert in Deutschland, zumal ich dort noch einen Wohnsitz samt Einfamilienhaus habe. Dieses ist im Moment vermietet, kann aber jederzeit von mir wieder bewohnt werden.
Nun bin ich seit August stolzer Vater einer Tochter von einer nichteuropaeischen Frau, mit der ich auch nicht verheiratet bin und dieses auch nicht vor habe. Die Anerkennung der Vaterschaft ist bei der deutschen Botschaft des Landes.
Wir wollen nun alle nach Deutschland zurueckkehren. Doch dieses wird durch das deutsche Einwanderungsgesetz verhindert, insofern, dass die Mutter meines Kindes keine Deutschkenntnisse vorweisen kann, jedoch perfekt englisch spricht. Dies bedeutet, dass sie erst einen Deutschkurs hier im Lande besuchen muss und dann nach einer Pruefung am Goethe-Institut, ein Visum nach Deutschland beantragen kann.
Nun meine Frage - Ist es moeglich, dass wir Kindergeld beantragen koennen solange wir hier durch den gesetzlich verordneten Deutschkurs aufgehalten werden? Und ist es moeglich dies rueckwirkend in Deutschland zu beantragen?
Gruss Dieter
Versuch die Frage in einem anderen Forum (jurathek) zu stellen. Die Möglichkeit einer Antwort für solche Spezialfälle ist dort nicht garantiert, aber zumindest höher als hier.
Ansonsten einfach einen Antrag stellen und schauen was passiert.
Werds mal dort probieren. Danke fuer den Link.
Gruessle
Dieter
Lesezeichen