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Thema: Kindergeldrückzahlung gefordert

  1. #1
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    Standard Kindergeldrückzahlung gefordert

    Huhu,

    ich hoffe der Fall verwirrt nicht zu sehr, ich versuche übersichtlich zu bleiben.
    Zuerst zu mir: ich bin im Juli 26 geworden und bekam bis Juni ´10 Kindergeld. Mancher wird jetzt schon aufschreien, allerdings ist dies wohl normal, da meine Zeit bei der Bundeswehr angerechnet wurde.
    Am 2.7. bekam ich einen Anruf von meinem Vater, wohnhaft in NRW, ich selbst wohne in S-A.
    Er hatte von der Kindergeldkasse Bergisch-Gladbach ein Schreiben bekommen, in dem stand er soll meine Einkünfte ab Nov. ´08 vorlegen. Nach einem kurzen Telefonat mit ihm suchte ich also alles zusammen. Das erste Problem: Ich hatte verstanden, ab Nov ´09 soll alles vorgelegt werden.
    Da ich die geforderten Unterlagen nun kurz vor Fristende (2.8.) noch nicht zur Hand hatte, rief ich bei der Kindergeldkasse an, um eine Fristverlängerung zu bekommen. Dort wurde mir mitgeteilt es liege am Bearbeiter, ob diese verlängert wird und ich solle mich schnellstmöglich beeilen. Trotz mehrfachem Drängen eine Notiz oder ähnliches einzutragen wurde ich, ohne dass ich überhaupt meine Kindergeldnummer nennen durfte, abgewimmelt.
    Also schrieb ich am 31.7. eine e-mail an die Kasse mit meiner Telefonnummer, Kindergeldnummer und der Bitte mir eine Woche Aufschub zu gewähren.
    Ich schickte die geforderten Unterlagen dann endlich am 9.8. ab (Leistungsbescheid Nov-Dez., Lohnbescheide Jan.-März) und telefonierte mit meinem Vater, wo ich erfuhr, dass die Kasse die Unterlagen ab Nov. ´08 verlangt. Also direkt wieder eine e-mail am 9.8. geschrieben, mit der Bitte die gesendeten Unterlagen schon zu begutachten und die restlichen abzuwarten, da ein Kommunikationsfehler aufgetreten war. Ich schrieb extra:“ Bitte teilen Sie mir per e-mail oder schriftlich unter oben genannter Adresse mit, ob Sie meine e-mail erhalten haben, ansonsten sehe ich dies automatisch als gültig an.“ da ich nach der ersten e-mail schon keine Bestätigung bekommen hatte und dachte ich wäre damit auf der sicheren Seite.
    Weit gefehlt. Am 18.8. traf die Forderung von ca. 2000 € ein, binnen 30 Tagen zu zahlen.
    Bumm!
    Nun weiß weder mein Vater, noch ich, was zu tun ist. Da er der Kindergeldberechtigte ist, ging die Forderung natürlich direkt an ihn, obwohl ich in meinem ersten Brief mit den Unterlagen geschrieben hatte, dass eventuelle Forderungen an mich zu richten sind.
    Ich habe das Gefühl, dass alle Briefe und e-mails meinerseits einfach ignoriert worden sind, da weder ich, noch mein Vater in irgendeiner Form bestätigt oder benachrichtigt wurden.
    Auch wenn mein Vater berechtigt ist, habe ich direkt einen Widerspruch geschrieben, mein Vater tat dasselbe und hat am Freitag einen Termin beim Anwalt.

    Um alles nochmals zusammenzufassen:
    2.7. Anruf Vater, Vorlegen der geforderten Unterlagen bis 2.8.
    28.7. Mein Anruf bei der Kindergeldkasse mit Bitte um Fristverlängerung
    31.7. e-mail mit der Bitte der Fristverlängerung um eine Woche
    9.8. Zusenden der Unterlagen mit Bitte alle weiteren Vorgänge an mich zu richten / nach Telefonat mit Vater; e-mail mit der Bitte um weiteren Aufschub
    18.8. Eingang des Bescheids über Rückzahlung Kindergeld

    Zum Werdegang seit 2008:
    Nov. 08 – Mai 09 schulische Ausbildung, Bafög-gefördert, Kindergeld bezogen und angegeben
    Mai 09 – Sept. 09 Ausbildungssuchend, Kindergeld weiter bezogen, nicht beim Amt gemeldet
    Sept. 09 – Dez. 09 Bei der Arge gemeldet, Kindergeld angegeben
    Jan. 09 – März 10 in Beschäftigung, Kindergeld unwissend weiter bezogen, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

    Meine Fragen liegen damit deutlich auf der Hand:
    Hat die Kindergeldkasse fahrlässig gehandelt oder bin ich blauäugig vor die Wand gelaufen?
    Gibt es noch die Möglichkeit in irgendeiner Weise/Form diesen Bescheid abzuwehren?
    Ich hoffe, jemand kann mir bei meinem Problem helfen, ich habe einen solchen Fall leider nicht googeln können.

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Ich weiß jeztz nur, dass eine Forderung da ist (Rückforderungsbescheid). Du solltest also einen Widerspruch schreiben und die geforderten Unterlagen beifügen, diese müssen dann Berücksichtigung finden.

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