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Thema: KG-Antrag nach kurzzeitiger Berufstätigkeit für Studium

  1. #1
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    Unglücklich KG-Antrag nach kurzzeitiger Berufstätigkeit für Studium

    Hi, bin neu hier und habe mal ein paar Fragen. Hoffentlich habt ihr die eine oder andere Antwort, ich weiß langsam nicht mehr weiter.

    Also zu mir.

    Habe vor nem halben Jahr meine Ausbildung beendet und arbeitet zur Zeit in der gleichen Firma, bekomme also momentan kein KG.
    Ab Oktober werde ich studieren und zwar über die Firma, bekomme also ein monatliches Ausbildungsgehalt und dann eventuell noch KG.
    Und darum gehts:

    1.Welches Einkommen wird, anteilig für die Zeit von Okt bis Dez 2010, in der ich KG haben will, angerechnet? Habe jetzt verschiedene Versionen gehört, dass z.B. ab dem Bewerbungstermin (bei mir Mai) das Einkommen gerechnet wird, oder der Immatrikualtionszeitpunkt (bei mir Sept).
    Stimmt es, dass nur das Einkommen von Okt bis Dez relevant ist oder auch die Monate davor?

    2. Ich beziehe, zusätzlich zu meinem Einkommen und KG, noch Halbwaisenrente. Dadurch ist mein Einkommen bei Antragsstellung natürlch zu hoch, unabhängig von Frage 1. Da ich aber auch entsprechend hohe Werbungskosten habe, die ich allerdings erst Ende 2010/Anfang 2011 mit der Steuererklärung angeben kann, wird mein Antrag unter Garantie abgelehnt. Ich bin allerdings auf die monatliche Zahlung des KG angewiesen. Für 2008 und 2009 hab ich dann immer Mitte des folgenden Jahres (Beamten haben Zeit) mein Geld bekommen, etwas spät, wie ich finde und nicht ganz im Sinne des Erfinders des Kindergeldes.

    Wie bringe ich das KG-Amt dazu, mir das Geld bereits ab Okt 2010 zu zahlen? Dass ich dann noch belegen muss, dass ich die entsprechenden Kosten hatte, ist klar. Habe das auch druchgerechent, komme Ende 2010 dann unter die Einkommensgrenze, vorrausgesetzt, mein jetziges Einkommen wird nicht angerechnet.

    So das waren die Fragen. Wenn ihr zur einen oder anderen, am besten aber zu beiden ne Antwort wisst, schreibt doch kurz, würde mich freuen und ihr würdet mir echt weiterhelfen. Habe nen ziemlichen Hals auf die Ämter, vielleicht ist das ja unbegründet, wenns ne einfache Lösung gibt.

    Bis dann.

  2. #2
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    Standard

    Zitat Zitat von armes kind Beitrag anzeigen
    Habe vor nem halben Jahr meine Ausbildung beendet.
    Ab Oktober werde ich studieren und zwar über die Firma, bekomme also ein monatliches Ausbildungsgehalt.
    Bewerbungstermin bei mir Mai

    Welches Einkommen wird, anteilig für die Zeit von Okt bis Dez 2010, in der ich KG haben will, angerechnet?
    Hast du die Ausbildung im Januar 2010 beendet?

    Wann ja wird das Einkommen wie folgt berücksichtigt:
    Januar 2010 (bis zum Tag der Prüfung)
    Mai bis Dezember 2010

    Der Grenzbetrag liegt dann bei 6.003 € (9/12 von 8.004 €).

    Zitat Zitat von armes kind Beitrag anzeigen
    Wie bringe ich das KG-Amt dazu, mir das Geld bereits ab Okt 2010 zu zahlen?
    Nach deinen Schilderungen sehe ich dafür derzeit keine Chance. Das Einkommen wird viel zu hoch sein.
    Die Familienkassen sind an folgende Einzelanweisung gebunden:
    http://www.bzst.bund.de/003_menue_li...5_04_07_08.pdf

    Das einzige was dir bleibt, ist Einspruch gegen die Ablehnung einlegen und darum zu bitten, dass das Verfahren bis zur Entscheidung des BFH ruht. Da sind mehrere Verfahren anhängig (einfach mal auf deren Seite suchen).

    Zitat Zitat von armes kind Beitrag anzeigen
    Da ich aber auch entsprechend hohe Werbungskosten habe, die ich allerdings erst Ende 2010/Anfang 2011 mit der Steuererklärung angeben kann
    Bis auf wenige Ausnahmen möchte die Familienkasse keinen Einkommensteuerbescheid. Sie ist verpflichtet die Werbungskosten selbständig zu prüfen und darf sogar zu anderen Entscheidungen als das Finanzamt kommen. Pauschbeträge (z.B. für Kontoführungsgebühren) gibt es bei den Familienkasse gar nicht. Heb also die Quittungen auf, da die Familienkasse diese auch sehen möchte.

    Werbungskosten kannst du auch im Voraus prognostizieren und dann Anfang 2011 die Nachweise einreichen. Schau mal auf der Internetseite der Agentur für Arbeit oder des Bundeszentralamtes für Steuern, da gibt es Vordrucke.

  3. #3
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    Hi, danke für die ausführliche Antwort, das ist zwar nicht ganz das, was ich mir erhofft habe, allerdings weiß ich jetzt schon mal, woran ich bin.

    Ja habe, die Ausbildung im Januar beendet, von daher ist deine Berechnung richtig.

    Ist das nicht etwas paradox? Ich beantrage KG von der Zeit von Okt bis Dez 2010 und die sagen mir dann: "Nein, Sie haben aber Anspruch von Mai bis Dez, deshalb bekommen Sie auch Kindergeld in diesem Zeitraum, ach hoppla, da waren Sie ja arbeiten und haben Geld verdient, dann tuts uns leid, Sie kriegen gar nichts."

    Bisher hat das mit dem Einkommenssteuerbescheid immer geklappt, da die Werbungskosten deckungsgleich mit denen waren, die die Familienkasse anerkennt. Einziger Nachteil ist halt, dass ich den immer erst so zwischen März und Juni, je nach Muße des Finanzamtes bekomme. Bis dann die Familienkasse alles noch mal geprüft hat, ists dann August.

    Etwas spät, wie ich finde, um Meine Miete für Oktober 2010 zu zahlen.

    Na gut, vielen Dank noch mal. Meine Fragen wurden auf alle Fälle beantwortet.

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