Hallo
Die Kidnergeldkasse verlangt von mir, meine Einkommenssteuererklärung und eine Arbeitgeberbescheinigung über meine Einkünfte (nicht die meines Sohnes) vorzulegen. Soweit ich weiß bekommen sie das nicht mal von den Finanzbehörden wegen Finanzgeheimnis. Wofür sie das wollen weiß ich nicht, es geht sie aber auch nichts an und ich würde das nur ungern tun. Können sie das verlangen?
Vielen Dank
Ich kann mir nicht vorstellen, was die Familienkasse mit deinem Einkommensteuerbescheid und einer Arbeitgeberbescheinigung will. Hast du mal angerufen, ob das nicht ein Mißverständnis ist und sie doch die Unterlagen von deinem Sohn möchten?
Ohne schlüssige Erklärung der Familienkasse solltest du das jedenfalls nicht einreichen. Für die Prüfung der Kindergeldzahlung brauchen die das ganz sicher nicht.
Oder habt ihr den Kinderzuschlag beantragt? Dann wäre das was anderes.
Ich werde noch anrufen und nachfragen, wollte mich vorher etwas erkundigen um zu wissen wovon ich dann rede...
Nein, ist definitiv für mich, für meinen Sohn habe ich mit gleicher Post auch ein Formular bekommen (er hat seit kurzem eine Aushilfsstelle, weil er noch keine Ausbildungsstelle gefunden hat, angenommen und da gehts um die Einkommensgrenze, das ist klar) und sie fragen nach meinem Steuerbescheid vom letzten Jahr... Also wenn mir jemand definitiv sgane kann, dass sie dazu keine Berechtigung haben und wo man diese Bestimmung finden kann, wäre ich dankbar.
Viele Grüße
Sofern es difinitiv um Kindergeld und nicht um den Kinderzuschlag geht:
Die Familienkasse braucht keinen Einkommensnachweis von den Eltern. Gemäß § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG gibt es für die Kindergeldzahlung nur eine Einkommensgrenze für das Kind. Was die Eltern verdienen ist hingegen völlig egal.
Das hier kein Sonderfall (z.B. Eltern leben im Ausland und sollen die unbeschränkt einkommensteuerpflicht nachweisen) vorliegt, setze ich mal voraus.
Hallo Theo
Ja, es geht um Kindergeld, nicht um KG-Zuschlag. Wir ziehen nun ins Ausland (in 2 Wochen), es geht aber erstens um den zurückliegenden Zeitraum seit Februar und zweitens habe ich vom Finanzamt die Bescheinigung erhalten und auch vorgelegt, dass ich in D unbeschränkt steuerpflichtig bin (und bleibe).
Vg
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