Guten morgen,
Da ich gerade beim ausfüllen des Kindergeldantrages bin, ergibt sichgrad folgende Situition:
Mein Mann hat mit seiner Exfrau 3 Kinder, 1 davon noch Minderjährig, lebt bei der Mutter, die anderen beiden haben dieses Jahr ausgelernt, einen eigenen Haushalt und somit keinen Kindergeldanspruch mehr.
Jetzt bekommen wir, mittlerweile auch verheiratet, ein gemeinsames Kind.
Nun die Frage: Ist unser Kind nun sein 4. oder (da die beiden ausgelernten ja wegfallen) 2. tes Kind? Deshalb interessant, da es ab dem 4. Kind mehr Kindergeld gibt.
Vielleicht kennt sich da jemand aus, habe im Netz nichts darüber gefunden.
Vielen Dank schonmal
Interessante Frage. Auf die Gefahr hin, dass, was ich denke verkehrt ist (und ausgehend von den Angaben, die du machst):
Das minderjährige Kind deines Mannes lebt bei der Mutter, also wird sie auch das Kindergeld erhalten, nehme ich mal so an.
Die beiden ausgelernten Kinder unterhalten sich selbst und haben keinen Anspruch mehr auf Kindergeld. Von den dreien zählt niemand mit.
Euer gemeinsames Kind ist euer erstes, auch fürs Kindergeld. Neue Familie, neues Glück, neue Zählung.
Aber wie gesagt, ohne Gewähr.
Bei deinem Mann ist euer gemeinsames Kind derzeit das 2.
Sein anderen Kinder können, solange Anspruch auf Kindergeld besteht, als Zählkinder geführt werden und würden so ggf. euren Kindergeldanspruch erhöhen.
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