Guten Tag,
ich habe eben mein Abitur gemacht und möchte mich um ein Medizinstudium bemühen. Weil mein Schnitt wahrscheinlich nicht gut genug sein wird um an meinen Wunschunis zu studieren werde ich wohl nicht direkt zum Wintersemester 2010 anfangen sondern erst im Sommersemester 2011.
Die Situation die sich demnach ergibt ist folgende:
Im Winter 2010 habe ich vorerst keinen Studienplatz.
Ich habe keine Arbeit/keinen Minijob.
Ich wohne bei meinen Eltern.
Haben meine Eltern also noch Anspruch auf Kindergeld?
Wenn nicht; können wir wieder Kindergeld beziehen, wenn ich das Studium beginne?
MfG
Leffet
Wenn du dich zum Wintersemester 2010/2011 bei der ZVS um einen Studienplatz bewirbst, besteht Anspruch auf Kindergeld. Auch dann, wenn du eine Absage erhälst. Nach der Absage musst du der Familienkasse schriftlich erklären, es zum nächstmöglichen Zeitpunkt wieder zu versuchen.
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