+ Antworten
Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Vorraussichtliche "Zwangs"-pause nach Abitur

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    21.06.2010
    Beiträge
    1

    Standard Vorraussichtliche "Zwangs"-pause nach Abitur

    Guten Tag,

    ich habe eben mein Abitur gemacht und möchte mich um ein Medizinstudium bemühen. Weil mein Schnitt wahrscheinlich nicht gut genug sein wird um an meinen Wunschunis zu studieren werde ich wohl nicht direkt zum Wintersemester 2010 anfangen sondern erst im Sommersemester 2011.

    Die Situation die sich demnach ergibt ist folgende:

    Im Winter 2010 habe ich vorerst keinen Studienplatz.
    Ich habe keine Arbeit/keinen Minijob.
    Ich wohne bei meinen Eltern.

    Haben meine Eltern also noch Anspruch auf Kindergeld?

    Wenn nicht; können wir wieder Kindergeld beziehen, wenn ich das Studium beginne?

    MfG
    Leffet

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    03.09.2009
    Beiträge
    1.542

    Standard

    Wenn du dich zum Wintersemester 2010/2011 bei der ZVS um einen Studienplatz bewirbst, besteht Anspruch auf Kindergeld. Auch dann, wenn du eine Absage erhälst. Nach der Absage musst du der Familienkasse schriftlich erklären, es zum nächstmöglichen Zeitpunkt wieder zu versuchen.

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 19.06.2010, 16:00
  2. Weiterförderung des "echten" Bafögs nach der neuen Regelung
    Von Emogirl im Forum Fachrichtungswechsel - Leistungsnachweise - Studienabbruch
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 28.04.2010, 15:29
  3. Nach Schülerbafög noch Anspruch auf "Studenten"bafög
    Von tschaeny im Forum Anspruch und Antrag
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 22.03.2010, 20:26
  4. Abitur auf "drittem" Bildungsweg
    Von zimtstern21 im Forum Schüler-BAföG
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 28.10.2009, 13:27
  5. Bafög nach "Pause"???
    Von Skybird im Forum Schüler-BAföG
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 31.05.2009, 13:50

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein