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Thema: Kindergeld - Wehrdienst

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Kindergeld - Wehrdienst

    Hallo,

    ich bin 26Jahre alt. Von 21-22 mußte ich Wehrdienst leisten.
    (9 Monate) Ich habe gehört, dass es die Möglichkeit gibt die Verloren gegangene Zeit rückwirkend bei einer Ausbildung zubeantragen.

    Ich bin zur Zeit in einer Ausbildung zum Arbeitserzieher und möchte diese Zeit einfordern. Quasie das Kindergeld für 9 Monate beantragen.
    Kennt jemand den § dazu? Wo steht die Regelung dazu?

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    26 Jahre = Jahrgang 1983 oder 1984

    Kindergeldanspruch bestand bis zum Alter von 25 Jahre 9 Monate

    nachzulesen unter § 32 Abs. 4 und 5 EStG

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Standard

    Vielen Dank.

    25 + 9 Monate

    Das ist natürlich großes Pech für mich.

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