Hallo,
ich bin alleinerziehend u. meine Tochter ist 17J.alt. Sie bekommt 450 € brutto Ausbildungsgehalt u.ihr Vater zahlt nur 180 € Unterhalt. Wie lange haben wir noch Anspruch auf Kindergeld.
Danke
LG
Helena
solange sie in der Ausbildung ist und den Grenzbetrag von 7.680 € netto nicht übersschreitet.
Gruss Andy
Hallo Andy,
bist du sicher das der Netto Betrag vom Ausbildungsgehalt angerechnet wird? Dann liegt sie nämlich unter den 7.680 €. Und gilt das für die gesamte Ausbildung, oder nur bis sie 18J.alt wird?
Vielen Dank nochmal
LG
Helena
Hallo
ja da bin ich sicher, es dürfen nämlich nach einem Urteil die Sozialversicherungsbeträge und Werbungskosten und extl. Steuern abgezogen werden und dann muss der Betrag drunter liegen. Das ganze gilt bis Ende der Ausbildung.
Gruss Andy
Hallo,
Nettoverdienst 350 € x 12 = 4.200 €
Unterhalt 180 € x 12 = 2160 €.
Da läg sie ja mit 6360 € unter der Grenze
Oder muss ich hier auch noch 12 x 154 € Kindergeld hinzu rechnen?
Kindergeld 154 x 12 =1.848 €
Dann läg sie ja mit 8.208 € über der Grenze!
Aber ich geh jetzt mal davon aus, das ich das Kindergeld nicht mit rechnen darf.
Vielen Dank nochmal! Bist du Experte hier, oder woher hast du die Infos? Kannst du mir sagen, wo ich das Urteil einsehen kann.
Dankeschön
LG
Helena
also den Unterhalt musst Du nicht mitrechnen und das Kindergeld auch nicht. Kannst Dich also ganz beruhigt zurück lehnen.
Das solltest du beim googeln finden unter Kindergeld Abzug der Sozialversicherungsbeiträge. Ich habs hier :http://www.jurathek.de/showdocument....528109&ID=7570
gefunden.
Gruss Andy
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