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Thema: Kindergeld bei Praktikum auf 400 € Basis?

  1. #1
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    Frage Kindergeld bei Praktikum auf 400 € Basis?

    Hallo Ihr Lieben,

    ich wollte mich auf diesem Wege nun einmal erkundigen,welche Meinung Ihr dazu habt, wenn ich ab Anfang Mai 2010 bis Ende Juli 2010 ein vergütetes Praktikum auf 400 Euro Basis bekomme. Ich freue mich darauf , aber...

    Habe ich trotzdem noch einen Anspruch auf Mittlerweile 184€ Ki-Geld oder steht mir das denn in diesem Fall nicht mehr zu?

    Ich wohne mit meinen Freund zusammen, der bei der Bundeswehr arbeiten geht und ganz gut verdient. Zählt das mit dazu?

    Vielen Dank für Eure hoffentlich baldige Rückantworten verbleibe ich

    mit freundlichen Grüßen

    Sweetbiene88

  2. #2
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    Standard

    Also die 400 € bringen dich nicht an den Grenzbetrag nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG. Aber das

    Zitat Zitat von Sweetbiene88 Beitrag anzeigen
    Habe ich trotzdem noch einen Anspruch auf Mittlerweile 184€ Ki-Geld?
    hängt auch noch von anderen Faktoren ab.

    Was machst du derzeit? Was ist nach dem Praktikum geplant?

  3. #3
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    Standard

    Ich bin bei der Agentur für Arbeit "ausbildungssuchend" gemeldet.

    Nach dem Praktikum ist eine Ausbildung geplant.

    Also ich habe der Familienkasse geschrieben und als Antwort bekommen:

    wenn durch das Einkommen die Jahreseinkommensgrenze nicht überschritten wird besteht während des Praktikums (zur Berufsorientierung oder zum Studium) weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Das Einkommen des Freundes spielt keine Rolle.

    Ich soll die Praktikumsbescheinigung und die Erklärung zu den Einkünften und Bezügen einreichen.

    Aber meine Mutter wohnt in einem anderem Ort, kann sie es auch dort bei der Familienkasse abgeben?

    Liebe Grüße

    Sweetbiene88

  4. #4
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    Standard

    Zitat Zitat von Sweetbiene88 Beitrag anzeigen
    Also ich habe der Familienkasse geschrieben und als Antwort bekommen:

    wenn durch das Einkommen die Jahreseinkommensgrenze nicht überschritten wird besteht während des Praktikums (zur Berufsorientierung oder zum Studium) weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Das Einkommen des Freundes spielt keine Rolle.
    Besser könnte ich es auch nicht ausdrücken

    Zitat Zitat von Sweetbiene88 Beitrag anzeigen
    Aber meine Mutter wohnt in einem anderem Ort, kann sie es auch dort bei der Familienkasse abgeben?
    Grundsätzlich sind immer die Eltern kindergeldberechtigt. Zuständig ist die Familienkasse am Wohnort des Berechtigten.
    Also müsste die Familienkasse der du geschrieben hast, mit der am Wohnort deiner Mutter identisch sein.

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