Hallo!
Wie ist es denn, wenn eine Mutter ihr Kind in eine Pflegefamilie gibt.
Also freiwillig einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung in Form einer Pflegefamilie stellt, keine Inobhutnahme.
Das Jugendamt hat nur einmal einen Nachweis gefordert, was die Mutter für Einkommen hat und sie bekam danach einen Bescheid, dass sie nichts zusteuern muss, weil sie ja nicht kann.
Sie bekommt das Kindergeld also weiterhin.
Hat sie einen Anspruch darauf?
Und was macht man, wenn man erst nach Jahren weiß, dass man es nicht hätte bekommen dürfen? Man wusste es nur nicht.
LG, Yooko
Hat die Mutter noch regelmäßig Kontakt zu dem Kind?
Ja, hat sie.
2 Stunden die Woche in der Pflegefamilie.
Ich vermute dann mal, das die Unterbringung in der Pflegefamilie nicht von vornherein auf mehrere Jahre angelegt ist.
Demnach sind die leiblichen Eltern weiterhin die Berechtigten. Hier könnte § 64 Abs. 3 EStG greifen, wonach demjenigen das Kindergeld zusteht, der den höheren Unterhalt zahlt.
Es kann auch passieren, dass das Jugendamt Anspruch auf das Kindergeld erhebt und einen Abzweigungsantrag stellt.
Ich würde der Mutter folgendes raten: Der Familienkasse die Pflegschaft mit allen vorliegenden Unterlagen melden.
Es findet auch bald ein Hilfeplangespräch statt.
Dar bei Gericht ja nun so verblieben wurde, dass der Sohn in der Pflegefamilie verbleibt, bis er mindestens Mal in die Grundschule geht und selbst entscheiden kann, ist sie sich jetzt natürlich nicht mehr sicher, ob es nicht Ärger gibt, weil sie das Kindergeld schon die ganze Zeit bekommen hat/bekommt.
Die Mutter hat momentan schon Ärger wegen Betrug am Hals, der noch nicht ganz aufgeklärt ist.
Da macht man sich natürlich schon so seine Sorgen, bei jedem kleinen Fehler, den man bei irgend einem Antrag oder so gemacht haben könnte.
Also könnte sie auch mit dem Jugendamt darüber sprechen, wie sich das mit dem Kindergeld weiter verhalten soll!?
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