Mein Ex-Mann kürzt den Unterhalt für unsere Tochter um 92€ halbes Kindergeld). Kontakt zu ihr hat er jedoch ganz unregelmäßig, ca. zwei- oder dreimal jährlich für wenige Tage.
Steht ihm trotzdem das halbe Kindergeld zu?
Ja, wenn er wenigstens den Mindestunterhalt zahlt.
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