Guten Tag Leute,
ich hab da eine Frage bezüglich des Anspruchs des Kindergeld während dem letzten Monat der Ausbildung.
Anfang Dezember erhielt ich zum letzten Mal Kindergeld. Meine Ausbildung endete allerdings am 29.01.2010, da ich dort erst meine mündliche Abschlussprüfung. Für den Januar gab es kein Kindergeld, auch mit einem nachgereichten Formular, dass von der Firma ausgefüllt, unterschrieben und abgestempelt.
Ist das richtig, dass es für den Januar kein Kindergeld gibt? Immerhin lief dort die Ausbildung den ganzen Monat!
Danke für Infos!
Sofern du die anteilige Einkommensgrenze (667 €) im Januar nicht überschritten hast, besteht Anspruch auf Kindergeld.
Mit welcher Begründung hat die Familienkasse die Kindergeldfestsetzung aufgehoben bzw. abgelehnt?
Aufgehoben wurde Sie aus dem Grund, da die Abschlussprüfungen meistens mitte des Monats seien, da ich aber in Lübeck die Prüfung absolvieren musste hatte ich einen anderen Termin, bisher haben wir seit zurückschicken des Schreibens nicht von denen gehört. und das liegt nun auch gut einen Monat zurück, wenn nicht länger!
Die 667 Euro sind Netto oder? Falls ja die überschreite ich die nicht, bekomme 513€ Netto und 40€ Wohnzuschuss.
Die Familienkassen fordern doch meist eine Kopie des Abschlusszeugnisses an.
Davon ausgehend, dass es sich wirklich um den Aufhebungsbescheid und nicht nur um ein normales Schreiben handelt:
Wann wurde aufgehoben? Seit ihr sicher das der Einspruch eingegangen ist? War der Einspruch fristgerecht (innerhalb eines Monats nach Aufhebung)?
Auf jeden Fall können Einspruchsverfahren dauern. Die normale Antragsbearbeitung liegt ja dem vernehmen nach schon bei 6-8 Wochen. Einsprüche ... naja.
Mich wundert nur immer noch, warum einfach aufgehoben wurde
Brutto minus Sozialversicherung minus anteiligen Pauschbetrag
Also wir haben ein Schreiben erhalten wo drin Stand, dass die Zahlungen mit dem jetzigen Schreiben ende, solange das Dokument im Anhang nicht bei denen bis zum 25. November eingegangen ist.
Dabei gab es mehrer Problem:
1. Wusste ich erst drei Wochen vor der mündlichen Prüfung den Abschlusstermin meiner Ausbildung
2. Die CHefs waren kontinuierlich unterwegs, demnach konnte keiner Unterschreiben.
3. Meine Mutter war im Krankenhause mit einem gebrochenen Arm, somit konnte auch Sie nicht unterschreiben.
Somit ist es später eingegangen und wir haben nie etwas von denen gehört!
Tja, da bin ich jetzt ehrlich gesagt überfragt. Ich kann mir nicht vorstellen, was das für ein Formular gewesen sein soll, was die Familienkasse im November (2 Monate vor dem sicher laut Ausbildungsvertrag bekannten Ausbildungsende) von euch verlangt hat. Zumal auch noch der Ausbildungsbetrieb mit unterschreiben sollte. Ich kenne nur eine Erklärung zum Ausbildungsende, aber das wäre im November zu früh.
Ihr könnt euch mit dem Schriftverkehr (wenn man den vor sich sieht, ist es einfacher) beraten lassen oder einfach einen neue Antrag mit den Unterlagen (u.a. Abschlusszeugnis) einreichen. Dann muss die Familienkasse ja irgendwie reagieren.
Ihr hätte Fristverlängerung beantragen können.
Erstmal danke für deine Hilfe.
Mein Ausbildungsvertrag lief bis zum 31.01.2010 (Wäre ein Sonntag gewesen). Meine Abschlussprüfung war am Freitag dem 29.01.2010, demnach am letzt möglichen Termin.
Soweit ich mich erinnern kann war im dem Schreiben gefragt:
- Wann ich Abschlussprüfung habe
- Wann die Ausbildung zuende ist
- Wie hoch mein verdienst ist (Entweder mit Lohnbescheinigung, oder von der Firma ausgefüllt)
- Wenn es Prämien gab, wie hoch diese waren
- Welcher Beruf erlernt wird
Dies musste meine Mutter, die Firma und auch ich unterzeichnen.Schreiben musste bis zum 25. November bei denen eingehen.
Wieso die Zahlung aufgehoben wurde weiß ich nicht. Das mit der Fristverlängerung wusste ich nicht, und hatte auch andere Sachen im Kopf.
So Thema ist geklärt, nach fast 2 Monaten wurde das Kindergeld für den Januar gezahlt...
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