+ Antworten
Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Fos Probezeit nicht bestanden

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    19.01.2010
    Beiträge
    1

    Standard Fos Probezeit nicht bestanden

    Guten Tag,

    Und zwar werde ich die Fos Probezeit nicht bestehen.
    Zur Zeit beziehe ich Kindergeld und Halbwaisenrente.
    Ab Mitte Februar wenn ich die Fos nicht bestanden habe, würde ich gerne einen Nebenjob auf 400€ Basis annehmen.
    Die FOS werde ich am 1.9.2010 wiederholen.
    Wird das Kindergeld und die Halbwaisenrente bis September gestrichen?

    Vielen Dank

    PS: Werde ende Januar 18.

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    03.09.2009
    Beiträge
    1.542

    Standard

    Wenn du der Familienkasse eine Aufnahmebestätigung der Schule ab August 2010 vorlegst, bekommen deine Eltern auch ab Februar 2010 Kindergeld. Vorausgesetzt natürlich, du bleibst unter dem Einkommensgrenzbetrag (11/12 von 8.004 €).

    Waisenrente wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Darüber hinaus längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres bei Schul- oder Berufsausbildung.
    Ausbildungsuchend, wie beim Kindergeld, gibt es bei der Halbwaisenrente nicht. Du bekommst also erst wieder ab Schuljahresbeginn (i.d.R. August) Halbwaisenrente.
    Ausnahme: Du absolvierst bis August ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr.

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Unterhalt bei Kündigung in der Probezeit?
    Von florentinchen im Forum Kindergeld für Volljährige
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 02.11.2009, 18:08
  2. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 26.09.2009, 04:18
  3. Prüfung nicht bestanden, habe ich anspruch?
    Von markus90 im Forum Kindesunterhalt (Volljährige)
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 08.07.2009, 11:28
  4. Klausur nicht bestanden-Rückzahlung
    Von Johnny im Forum Rückzahlung
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 18.03.2009, 13:19
  5. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 27.12.2008, 00:26

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein