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Thema: Kindergeldrückzahlung

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    1

    Standard Kindergeldrückzahlung

    Hallo.
    Ich hoffe, dass ich hier schnelle und kompetende Hilfe bekomme.
    Ich befinde mich zur Zeit im Grundwehrdienst bei der Bundeswehr und habe bis August Kindergeld bekommen.
    Die Geschichte hat sich wie folgt zugetragen:
    Bevor ich meinen Grundwehrdienst antrat, habe ich bei der Familienkasse nachgefragt, ob ich Kindergeld beziehen kann. Ich sollte daraufhin einen Einkommensnachweis von meiner letzten Tätigkeit bringen. Da ich zuvor Arbeitssuchend war, habe ich der Familienkasse meinen Arbeitslosenbescheid zukommen lassen und habe die Familienkasse darüber in Kenntnis gesetzt, das ich nun meinen Grundwehrdienst absolvieren möchte.
    Daraufhin habe ich von der Familienkasse einen Ablehnungsbescheid erhalten.
    Dennoch habe ich ab April (Beginn meines Grundwehrdienstes) Kindergeld in voller Höhe erhalten. Die Zahlungen wurden bis August getätigt.
    Nun habe ich von der Familienkasse eine Rückzahlungsaufforderung in Höhe von 616 EURO erhalten (also die vier Monate, die mir gezahlt wurden).
    Ich habe von einer Bekannten erfahren, das mir auch im Grundwehrdienst Kindergeld zusteht.
    Was stimmt denn nun? Muss ich das Geld an die Familienkasse zurück zahlen?

    Zur Vollständigkeit: ich bin 21 Jahre alt und habe bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung hinter mir.

    Ich hoffe, mir kann hier jemand schnell weiterhelfen.

    Danke vorab.
    Lg Pf4nn3

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Zitat Zitat von Pf4nn3 Beitrag anzeigen
    Daraufhin habe ich von der Familienkasse einen Ablehnungsbescheid erhalten.
    Dennoch habe ich ab April (Beginn meines Grundwehrdienstes) Kindergeld in voller Höhe erhalten. Die Zahlungen wurden bis August getätigt.
    Trotz Ablehnungsbescheid wurde Kindergeld gezahlt?
    Dann wärst du verpflichtet gewesen, dass der Familienkasse zu melden. Denn das hier ein offensichtlicher Fehler vorlag, hättest du erkennen können.

    Zitat Zitat von Pf4nn3 Beitrag anzeigen
    Nun habe ich von der Familienkasse eine Rückzahlungsaufforderung in Höhe von 616 EURO erhalten (also die vier Monate, die mir gezahlt wurden).
    Warum du? Kindergeldberechtigt und damit Rückzahlungspflicht sind, ausser bei Vollwaisen und Abzweigung, die Eltern.

    Zitat Zitat von Pf4nn3 Beitrag anzeigen
    Ich habe von einer Bekannten erfahren, das mir auch im Grundwehrdienst Kindergeld zusteht.
    Da ist der Bekannte falsch informiert.

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