Hallo Hallo alle zusammen.
Ich habe einen Wohnsitz in Deutschland aber arbeite nicht in Deutschland.
Ich lebe die meiste Zeit bei meinem Mann in Frankreich. Ich bin verheiratet, habe ein Sohn der drei Jahre alt ist.
Ich wollte wissen ob ich für mein Kinder Kindergeld in Deutschland beantragen kann und was ich dazu brauche wenn es überhaupt möglich ist.
Freue mich auf Eure Antworten
viele Grüsse
Reyhan
Lies mal § 62 EStG oder, wenn die Tatbestände des § 62 nicht erfüllt sind, § 1 BKGG. Liegen auch diese Voraussetzungen nicht vor, besteht kein Anspruch auf Kindergeld.
Ich habe ein Kind. Zur Zeit besteht kein Anspruch auf Kindergeld in Frankreich.
Es besteht in Kindergeld Frankreich für ein einzelkind bis zum 3.lebensjahr, mein Kind hat das 3.lebensjahr schon erfüllt.
Und wie sieht es jetzt aus?
Kann ich immernoch keinen Antrag stellen?
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