1. Meine Freundin war in der Schweiz als Angestellte tätig. Wohnort in Deutschland. Nach dem Mutterschutz hat sie gekündigt, das Kind ist im November 2008 in Deutschland geboren die Mutter bezieht momentan für ein Jahr Elterngeld aus Deutschland. Der Kindergeldantrag in Deutschland wurde schon 2x abgelehnt, da die Kindergeldkasse sich nicht sicher ist,
wer nun für die Kindergeldzahlung verantwortlich ist, die Schweiz oder Deutschland. Wer kann mir eine Auskunft hierzu geben?
2. Wenn der Vater, Arbeit und Wohnsitz in Deutschland, jetzt das Kindergeld beantragt, kann dann rückwirkend der Anspruch auf das verwehrte Kindergeld ab November 2008 verfallen?
Da die Mutter alleinerziehend ist, lebt der Vater anscheinend nicht mit dem Kind in einem Haushalt. Demnach ist auch die Mutter die vorrangig Berechtigte.
Hier bleibt der Mutter nur Einspruch gegen den Ablehnungsbescheid einzulegen und danach ggf. zu Klagen. Hat sie sich aus der Schweiz eine Bescheinigung besorgt, dass sie dort keinen Anspruch auf Kindergeld hat?
Gibt es schon einen bestandskräftigen Ablehnungsbescheid?
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