Hallo Zusammen,
meine Frau ist Ausländerin. Wir hatten Antrag auf Kindergeld gestellt und dieser ist bewilligt worden. Antragstellerin war sie. Nun mußte Sie, zwecks weiterer Zahlung, ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern lassen, damit Kindergeld weitergezahlt wird, bzw. rückwirkend´ab Aussetzung.
Aufgrund Trennung/Scheidung will sie den Antrag nicht unterschreiben und somit das Kindergeld nicht weiter beantragen. Noch leben wir in einer gemeinschaftlichen Wohnung. Meine Frage: Kann ich das Kindergeld auch alleine beantragen, da sämtliche Kosten für Wohnung/Kind etc. auch von mir getragen werden?
Vorab vielen Dank für die Antworten/Hilfe.
Hallo,
wenn auschließlich nur Du den Unterhalt des Kindes sicherst und die Frau nichts zahlt, kannst du das Kindergeld auch nur für Dich beantragen.
Gruß!
§ 64 Abs. 2 Satz 3 EStG: Wird eine Bestimmung nicht getroffen, so bestimmt das Vormundschaftsgericht auf Antrag den Berechtigten.
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