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Thema: Kindergeld Anspruch für steuerflichtige Eltern + Wohnsitz in D mit Kindern in Ausland

  1. #1
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    Rotes Gesicht Kindergeld Anspruch für steuerflichtige Eltern + Wohnsitz in D mit Kindern in Ausland

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    Ich habe uneingeschränkt meinen Wohnsitz in Deutschland seit 1999.
    Ich habe 5 Jahre studiert und war auch während dieser zeit Erwerbstätig ( Werkstudent Tätigkeiten < 600 EUR monatlich ).
    Seit 2006 arbeite ich vollzeit als Ingenieur in Deutschland, und bin dementsprechend uneingeschränkt steuerflichtig.
    Ich habe zwei Kindern(geboren in 1997 und 2000), die in Afrika leben. Ich habe natürlich immer Unterhalt für diese Kinder bezahlt.
    Die Mutter der Kindern selbst lebt in Deutschland seit 2005 und lebt von Harz IV. Da wir beide hier in Deutschland Wohnsitz haben, kann keiner von uns Kindergeld in Kamerun erzielen, da nur die erwerbstätige Eltern mit Wohnsitz in Kamerun Kindergeldanspruch haben.
    Ich bin mittlerweile(in 2008) Deutsch eingebürgert worden; Meine Kindern sind aber immer noch Kameruner geblieben !
    Mir ist nicht bekannt, ob zwischen Kamerun und Deutschland Abkommen bzgl. Kindergelder gibt.

    Nun meine Frage:

    - Kann ich Kindergeld in Deutschland beantragen ? Wenn ja, seit wann? Kann ich Kindergeld rückwirkend beantragen?
    - Wenn nein, unter welche Vorraussetzungen kann ich Kindergeld beantragen?

    Danke für Ihre Hilfe,
    K.Karaman

  2. #2
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    Da die Kinder keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder in einem EU-Staat haben, besteht kein Anspruch auf Kindergeld.
    Gruß

  3. #3
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    Hallo Barolo,

    danke für die prompte Antwort !

    Allerdings, bin ich immer skeptisch, ob deine Meinung ganz stimmt denn ich hab einen gleichen Falls hier im Forum gelesen wo die Kinder in Italien lebten, und der Vater KG in Deutschland erzielte !!!!
    ( Bitte gehe zu: http://www.bafoeg-aktuell.de/forum/kindergeld-anspruch-und-antrag/509-kindergeld-anspruch-meine-frau.html " Bis ich noch in Deutschland arbeitslos war, hab ich Kindergeld für meine beides Kinder bekommen obwohl sie beide bei die Grosseltern in Italien lebte". )

    Gruß,
    K.Karaman

  4. #4
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    Da Italien Mitglied der EU ist, ist der Sachverhalt/Anspruch ein anderer, als bei Dir.
    Hatte ich aber auch so geschrieben.
    Gruß

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