Hallo Leser,
bin 22 Jahre alt. Habe eine abgeschlossene
Berufsausbildung, Wehrdienst erledigt.
Möchte jetzt eine 2. Ausbildung in einem Lehrberuf
beginnen.
Erhalte ich während dieser Ausbildung Kindergeld ?
Wer kann mir hier antworten ?
Hufschmied
Für das Kindergeld gibt es keine Voraussetzung, ob Erst- oder Zweitausbildung. Wichtig ist nur, dass du dich in Berufsausbildung befindest. So kannst du das Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres erhalten, sofern du auch die Einkommensgrenzen von 7.680€ einhältst.
FAZIT: Du bekommst Kindergeld![]()
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