Hallo alle zusammen.
Ich lebe teils in Deutschland und die andere Zeit in Spanien.
Arbeite aber nicht in Deutschland.
Meine Frau (Spanierinn) lebt permanent mit unseren 2 Kindern in Spanien.
Nun wollte ich wissen ob ich für meine Kinder Kindergeld in Deutschland beantragen kann und was ich dazu brauche wenn es überhaupt möglich ist.
Dazu kommt dann noch die folgende Frage: Und zwar ist mein Sohn 5 Monate alt und meine Tochter 7 Jahre. Da wir für beide nie Kindergeld beantragt haben wollte ich wissen ob man das KG auch rückwierkend beziehen kann.
Freue mich auf Eure Antworten
Gruss
Axel
Kindergeld ist eine steuerliche Leistung, die man nur bekommt, wenn man in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Ist dies nicht der Fall, so wird auch kein Kindergeld gezahlt.
Rückwirkend kann man Kindergeld nicht beantragen.
Klausi
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten
das stimmt so nicht ganz. wenn man einen wohnsitz hat, und die definition wohnsitz bezieht sich auf eine wohnung, die man jederzeit in vollem umfang nutzen kann, gemietet oder besitz, dann hat man anspruch auf kindergeld.
ODER man lebt im ausland (hat also in deutschland keine wohnsitz) und ist uneingeschraenkt einkommensteuerpflichtig.
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