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Thema: rückwirkender Anspruch?-komplizierter Fall-

  1. #1
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    Rotes Gesicht rückwirkender Anspruch?-komplizierter Fall-


    Ich habe bis März 2008 berechtigt Kindergeld bekommen. Ich bewarb mich für ein FH - Studium und erhielt eine Absage,Danach ging ich einigen Minijobs nach bei denen ich insgesamt im Jahr 2008 -4657,00 €- verdient habe. In den Monaten: Oktober, November & Dezember war ich Vollzeitbeschäftigt und verdiente dort insgesamt 5230,48 € ohne Abzüge. Kann ich für das Jahr 2008 Kindergeld rückwirkend beantragen?
    und dann vllt noch,:

    Am 01.01.09 habe ich mich beworben für einen einjährigen Schulplatz und seit 01.01.2009 verdiene ich nur höchstens 400,- €. Ich wohne nicht mehr bei meinen Eltern, bin ich seit Januar 2009 Kindergeld berechtigt??
    Vielen vielen Dank !! Ich blicke wirklich nicht durch...

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Klausi W.
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    Ja, das KIndergeld kann für 4 Jahre rückwirkend (und das laufende) beantragt werden.

    Klausi
    Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten

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