Hallo,
ich habe meine Ausbildung im Januar abgeschlossen.
Im Oktober werde ich ein BA-Studium beginnen.
Allerdings wurde ich nicht für ein halbes Jahr von meiner Firma übernommen. Bin somit jetzt erstmal arbeitslos.
Haben meine Eltern noch Anspruch auf Kindergeld?
Und wenn ja, ab wann? Auch in der Zeit, in der ich arbeitslos bin?
Vielen Dank im Voraus!
Gruß
Hier zu finden:Kind arbeitslos
Ist das Kind ohne Beschäftigungsverhältnis bei der Agentur für Arbeit oder einem vergleichbaren für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger als arbeitssuchend gemeldet, so wird das Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus, bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt.
Zu beachten ist, dass ein Mini-Job sprich, eine geringfügige Beschäftigung mit einem Monatseinkommen von nicht mehr als 400 Euro den Anspruch auf Kindergeld nicht ausschließt.
Sollte das zu berücksichtigende Kind bereits seinen Grundwehrdienst, Zivildienst oder einen vergleichbaren und anerkannten Dienst abgeleistet haben, so wird für diese Zeit das Kindergeld über das 21. Lebensjahr hinaus gezahlt.
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soz...ge-kinder.html
Klausi
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten
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