Mein 23jähriger Sohn lebt bei mir. Ich erhalte Hartz IV als Zuschuss zu meiner Selbständigkeit. Bei dem neuen Bescheid ist mein Sohn nicht mehr als Teil unserer Anspruchsgemeinschaft enthalten.
1. Frage: Kann er jetzt für sich Kindergeld beantragen ohne dass das mir wieder vom ALG abgezogen wird.
2. Frage: Er hat jetzt für den Zivildienst sein Einkommen, wird ab September 2009 studieren und dann BAFÖG beantragen. Wir wissen ja noch nicht wie hoch das BAFÖG sein wird. Wieviel dürfte er denn jetzt insgesamt für den Zivildienst verdienen (noch bis Ende Mai).
Wird der Verpflegungszuschuss mit zum Einkommen gerechnet?
Vielen Dank im voraus für die Beantwortung.
Dein Sohn ist ja volljährig, so steht im auch das Kindergeld zu.
Während des Zivildienstes wird aber kein Kindergeld gezahlt, dafür wird die Zeit des Dienstes auf das Höchstalter des Kindergeldbezuges draufgeschlagen, so dass er es später länger bekommt.
Dir Hinzuverdienstgrenze beim Kindergeld beläuft sich auf 7.680 € im Jahr.
Klausi
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten
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