Mein Lebensgefährte hat ein Kind aus erster Ehe. Er zahlt Unterhalt und Ihm steht das hälftige Kindergeld zu.
Dann haben wir zwei Kinder, da steht ihm auch jeweils das hälftige Kindergeld zu.
Wie ist das jetzt, wenn wir noch ein Kind bekommen würden.
Er hätte dann ja Anspruch auf Kindergeld für vier Kinder also für 179 Euro, ich aber nur für drei Kinder, also 154 Euro.
Wie wird die Berechnung in solchen Fällen vorgenommen.
Ich muss dazu sagen, dass ich das Kindergeld für unsere Kinder ausgezahlt bekommen und logischer Weise auch die Mutter des ersten Kindes.
Müsste er das Geld ausgezahlt bekommen und den Anspruch auf 179 Euro zu haben?
Danke und Gruß!
Damit das Kind aus der ersten Ehe als Zählkind berücksichtigt werden kann, muss der Lebensgefährte der Kindergeldberechtigte sein. Hierzu sollten Sie dann einen Berechtigtenwechsel vornehmen, wenn es zum Fall X - Geburt des vierten Kindes - kommen sollte.
Für die drei Kinder, die in Ihrem Haushalt leben würden Sie dann Kindergeld in Höhe von 487,00 € (anstatt 462,00 €) bekommen. - Bei den Kindergeldbeträgen soll es, wie bereits den Medien zu entnehmen war, in der nächsten Zeit zu Änderungen kommen. Dann erhöht sich bereits ab dem dritten Kind der Betrag.
Die Berücksichtigung des Zählkindvorteils müsste dann bei der Antragstellung auf "Kindergeld für ein weiteres Kind" beantragt werden. Der Berechtigtenwechsel könnte/müsste dann ebenfalls erfolgen.
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