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Thema: kindergeld bei ausbildung beim zoll?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard kindergeld bei ausbildung beim zoll?

    hallo,
    ich habe folgendes problem:
    ich mache eine ausbildung beim zoll und verdiene da ca. 913 € brutto im monat..
    ich komm da natürlich nicht unter die freigrenze..
    einige, die mit mir die ausbildung machen bekommen dennoch kindergeld.
    ich weiß allerdings nicht, was die allea abgezogen haben damit die das hinbekommen und irgendwie kann es mir von denen au keiner so genau sagen.

    wegen dieser ausbildung bin ich zeitweise in münster untergebracht (dort findet das studium statt), hier zahle ich 322 € wohn-und verfplegungskosten..

    ich wollte nun fragen was ich denn alles abziehen darf ..

    werbungskosten
    versicherungskosten?
    wohn-und verpflegungskosten?

    ich hab mir für die ausbildung einen laptop gekauft, kann ich den auch irgendwie angeben?


    kann ich auch die km irgenwie angeben die ich zu den einzelnen ausbildungsstätte fahre? (gibt es da ne mindest-km-zahl?)
    ist es hier relevant ob ich selbst oder nur mitfahre?
    oder kann ich nur "umzugsfahrten" angeben?

    wenn ich irgendwelche gelder bekomme zum beispiel für manche fahrten fahrtgeld.. muss ich das dann noch draufrechnen oder bleibt das unberücksichtigt?!

    ich bin total verwirrt..

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    abziehen kannst Du Werbungskosten also Unterbringung Fahrtkosten etc. Außerdem die Sozialversicherungsbeiträge und Steuern krankenkasse u.s.w.

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Standard

    ich muss sagen mir bringt die antwort nicht allzu viel.. wär toll, wenn man vll direkt auf meine fragen antworten könnte..

    stimmt es denn auch dass ich für jeden tag, den ich während der ausbildung aufgrund meines ausbildungsplans komplett von zuhause weg bin 24€ und jeden halben tag 12€ anrechnen kann?

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