Hallo, ich wollte ursprünglich nach meinem abitur meinen grundwehrdienst leisten und habe auch für den 01.10.2008 meinen einberufungsbefehl erhalten. daher habe ich mich auch nicht weiter um eine ausbildungsstelle für dieses jahr gekümmert!
nun hatte ich einen sportunfall, wurde operiert und auf grund dessen auch ausgemustert und kann meinen grundwehrdienst nicht antreten...
da ich nach einer weiteren operation jetzt vorraussichtlich für ein halbes jahr nicht arbeitsfähig bin, wollte ich gerne wissen ob ich mich für diese zeit arbeitslos melden muss um anspruch auf das kindergeld zu haben oder was jetzt zu tun ist....
beim arbeitsamt sagte man mir ich solle es nicht tun, da es sonst passieren kann, dass ich noch angebote für ausbildungen oder ähnliches bekomme und diese jedoch wegen meiner arbeitsunfähigkeit nicht annehmen kann! jedoch solle ich ein schreiben an die familienkasse formulieren mit den unterlagen über meine krankheit (krankenschein/ OP-bericht) und das würde reichen...
stimmt dies oder kann es sein, dass mir dann das kindergeld gestrichen wird da ich ja nach den 4 monaten nach dem abitur nicht beim arbeitsamt als arbeitslos (arbeitssuchend) gemeldet bin und die zeit auch nicht genügend nachweisen kann??
würde mich über antworten und tips freuen
dankeee
wenn du krank bist, kannst du doch nicht arbeiten...demnach auch nicht arbeitslos melden.
am besten den ganzen papierkram an die familienkasse schicken und weiter kindergeld erhalten![]()
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