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Thema: Unentgeltliche, soziale Arbeit im Ausland...Kindergeldanspruch?

  1. #1
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    Standard Unentgeltliche, soziale Arbeit im Ausland...Kindergeldanspruch?

    Hallo,

    wie der Titel bereits sagt, bin ich ab Oktober für ca. 8 Monate im nicht-europäischen Ausland, wo ich eine soziale, freiwillige Arbeit verrichte. Es ist kein Zivi-Ersatz oder sonstiges, da ich ausgemustert bin. Die Organisation ist auch keine deutsche, sondern wurde in London gegründet. Trotz allem ist es eine Art Freiwilligendienst, auch wenns kein deutscher Träger ist.
    Das war auch alles sehr kurzfristig bei mir, vor einem Monat habe ich es entschieden, ins Ausland zu gehen. Vorher habe ich mich jedoch an Unis beworben und auch Zusagen erhalten.

    Dem Arbeitsamt in meiner Nähe habe ich natürlich, wie man so als gesetzestreuer Bürger nunmal ist, über meine Zukunft aufgeklärt. Daraufhin meinter der Beamte nur, dass ab sofort mein Kindergeld gestrichen wird und dass ich das Kindergeld seit meinem Abitur nun zurückzahlen müsste, da ich nun doch keine Ausbildung anfange oder anfange, zu studieren. Nun bin ich in einer ziemlich doofen Lage geraten, war ich mir schließlich sicher, dass ich auch weiterhin Kindergeldanspruch habe...

    Und da ich die ganzen Gesetze auch nicht sooo super durchblicke und natürlich viel Vertrauen in Euch Forenmitglieder habe, dachte ich mir, ich schreib hier mal mein Anliegen rein =)
    Weiß denn jemand von Euch, wie man es hinbekommen kann, dass ich mir irgendwie weiterhin Kindergeld gezahlt wird oder, dass ich wenigstens das schon gezahlte Kndergeld nun nicht zurückzahlen müsste?

    Freue mich über jede Antwort von Euch...
    Und vielen Dank schonmal im Voraus...
    gruß
    dotter
    Geändert von Pikary (30.09.2008 um 00:21 Uhr)

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    man kann dir ja nicht vorwerfen, dass du nicht vor hattest, eine ausbildung anzufangen. dem amt kannst du mit den bewerbungen an die unis sowie deren antwortschreiben nachweisen, dass du ursprünglich eine ausbildung bzw. studium anfangen wolltest...die papiere sollten dafür ausreichen.

    für deine auslandstätigkeit bekommst du aber kein kindergeld

  3. #3
    LeS
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    Tja, inzwischen bist du wahrscheinlich wieder zurück in Deutschland, aber an alle, die es noch vor sich haben:
    Ich bin nach dem Abi auch ins Ausland gegangen und zwar privat, weil ich nur ein halbes Jahr gehen konnte und mir die Organisationen zu teuer waren.
    Ich hatte damals Anspruch auf Kindergeld, allerdings gibt es einen Höchstbetrag (aufs Jahr gerechnet) - wenn man mehr verdient, gibt es kein Geld mehr.
    Bei mir kam es hin, dass ich mit den Werbungskosten (z.B. für Zugfahrt, Krankenversicherung, Briefmarken, Führungszeugnis und so) drunter lag (es zählen natürlich nur Belege, daher: ALLE Quittungen aufbewahren, man glaubt gar nicht, wie viel Geld allein durch Briefmarken zusammenkommt).
    Allerdings musste ich entweder der Familienkasse oder dem Arbeitsamt eine Absichtserklärung vorlegen, aus der hervorging, dass ich plane, nach meinem Auslandsaufenthalt in Deutschland eine Ausbildung/Studium anzufangen (möglichst spezifisch, z.B. was man studieren will, das ist ja nur eine Absichtserklärung, ich studiere jetzt etwas anderes als angegeben, aber halt in Deutschland, das reicht).
    Ich hatte nach dem Abi bis Ende Oktober gearbeitet und bin im Januar losgefahren.
    Für die Zwischenzeit musste ich mich allerdings arbeitsuchend melden (sehr wichtig! Die Angaben müssen lückenlos sein, selbst zwei Monate, wo ich nicht gearbeitet habe, hätten mich das Kindergeld gekostet, wenn ich mich nicht arbeitsuchend gemeldet hätte) wobei es natürlich unrealistisch war, dass ich für die Zeit noch arbeiten würde...

    Zuerst wurde der Antrag abgelehnt (zu viel Geld), aber meine Mutter hatte damals Einspruch eingelegt mit der Begründung, dass ich nur für ein halbes Jahr weg bin und nach meiner Rückkehr voraussichtlich bis zum Ende des Jahres keine Einnahmen mehr erzielen werde (= aufs Jahr gerechnet unter Höchstbetrag), dass meine Eltern die Kosten nicht tragen können und dass wir eventuell zu viel gezahltes Geld selbstverständlich zurückzahlen würden.

    Ich habe Kindergeld gekriegt.
    Und wenns alles nichts hilft, kann man es zumindest nach der Rückkehr wieder neu beantragen.
    Viele Grüße,
    LeS

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