Hallo
Derzeit bin ich im 1.Semester Wirtschaftsinformatik und werde wohl die erste Fortschrittskontrolle nicht bestehen.
An meiner Uni muss ich dann die 2.Fortschrittskontrolle bestehen um nicht exmatrikuliert zu werden.
Jedoch betrachte ich es als sehr unwahrscheinlich die 2. Fortschrittskontrolle zu bestehen. Dies hätte zur Folge, dass ich exmatrikuliert werde.
Nach der Exmatrikulation darf ich kein Fach dieser Richtung mehr studieren und möchte deshalb in Jura neu beginnen.
Ich beziehe derzeit Bafög.
Wie sieht es aus wenn ich dann im kommenden WS mit Jura beginne, bekomme ich dann Bafög ?
Bitte um Antwort
MfG Timo
Meldung ans STW, für die Zeit der "Nichteinschreibung" gibt es kein BAföG.
Und nach dem Fachwechsel würde das Geld weiter fließen (Antrag nicht vergessen).
Wenn Du Dich unmittelbar nach der Exmatrikulation ins neue Fach einschreiben kannst, dann würde auch das Geld nahtlos weiter gezahlt. Doch die Meldung über den Fachwechsel mit Einschreibenachweis (da, wo § 9 BAföG drauf steht) muß zum STW.
Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.![]()
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