Hi,
wann liegt die Entscheidung über den Fachrichtungswechsel spätestens vor, also, die unbedingt dem BAföGamt vorgelegt werden soll? Also, mit anderen Wörtern, wann muss ich am spätestens dem BAföG-Amt den Fachrichtungswechsel mitteilen
Hier sind Variante, die mich interessieren und zwar in der chronologischen Reihe:
- Tatsächliche Entscheidung im warsten Sinne
- Bewerbung für den neuen Studiengang
- Zulassung
- Antrag auf Immatrikulation
- Immatrikulation
- nachgereichte Exmatrikulation
Das Stochern im Nebel bringt nichts.
Auch ndann nicht, wenn Du weitere Themen öffnest.
Erkundige Dich beim BAföG-Amt.
Deine Mutmaßungen und Überlegungen und angesprochene Möglichkeiten kannst Du mit den Bearbeitungen beim BAföG-Amt besprechen.
Es gibt auch bzgl. der Festlegung des vollzogenen Fachrichtungswechsel klare Vorschriften und ebenso aktuelle Rechtsprechungen. Da Ausloten versch. Möglichkeiten und Argumentationen hier im Forum bringen doch nichts.
Dem STW imuß der vollzogene Fachrichtungswechsel unverzüglich angezeigt werden. Auch auf die Gefahr hin, daß für einige Monate kein BAFöG-Anspruch besteht.
Eventuell sollte hier ein Unterforum "Labern + Klatsch + Witzigkeiten + Tricks + vertane Möglichkeiten" eingerichtet werden.![]()
Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.![]()
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