Hallo,
mein Leistungsnachweis konnte nicht bestätigt werden, da mir dafür drei Module fehlen. Nun habe ich mit meiner BAföG-Stelle telefoniert, welche mir mitteilte, dass ich nur das Nicht-Bestehen einer Prüfung nachweisen muss. Erstmals nicht bestanden habe ich allerdings auch nur eins der drei Module - reicht es aus, wenn nur eins der drei fehlenden Module erstmals nicht bestanden wurde oder müssen alle drei Module erstmals nicht bestanden sein um einen Antrag auf Aufschub des Leistungsnachweises stellen zu können.
Ich möchte keine Informationen unterschlagen - muss ich dann dazu schreiben, dass ich die anderen beiden Module nicht zum ersten Mal nicht-bestanden habe?
Vielen Dank für eure Antworten!
Grundsätzlich ja.
Es genügt es nicht, eine Prüfung mit dem sog. Aufstiegscharakter versemmelt zu haben, wenn andere Module noch fehlen.
Denn, selbst wenn Du die obige Prüfung bestanden hättest, würdest Du die Bescheinigung § 48 BAföG ebenfalls nicht bekommen.
Oder lese ich Eine Darstellung unrichtig?
Der sog. "kausale Zusammenhang" muß stimmen.
So gilt z. B. eine ernste Erkrankung als Rechtfertigungsgrund (§§ 15.3 + 48.2 BAföG). Doch solten weitere Leistungen fehlen, so daß auch "ohne mögliche Krankheit = Rechtfertigungsgrund" keine positive Bescheinigung ausgestellt worden wäre.... dann gäbe auch hier kein Geld.
Mein Vorschlag:
Stell beim BAföG-Amt einfach einen Antrag auf die verspätete Vorlage der Leistungsbescheinigung... und eventuell hast Du Glück und der/die BAföG-Bearbeiter sehen es nicht so eng.
Du hast nichts zu verlieren, Du kannst nur gewinnen (BAföG für das 5. Semester).
Viel Erfolg!
Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.![]()
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