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Thema: Verlängerung Förderungszeit durch verpflichtenden Auslandsaufenthalt

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    25.11.2011
    Beiträge
    1

    Standard Verlängerung Förderungszeit durch verpflichtenden Auslandsaufenthalt

    Hallo!

    Ich muss demnächst wegen meines Anglistikstudiums für mehrere Monate ins Ausland(ist verpflichtend!), wodurch sich natürlich mein Studium um ein Semester verlängert. Nun meine Frage: wird dadurch die Förderungszeit des Bafögs auch um ein Semester verlängert?

    Gruß,
    Micha

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    06.10.2011
    Beiträge
    409

    Standard AW: Verlängerung Förderungszeit durch verpflichtenden Auslandsaufenthalt

    Ja,
    bis zu zwei Auslandssemester bleiben unberücksichtigt. Die Förderungshöchstdauer wird entsprechend geändert.
    Für das Auslandsbafög ist nicht Dein jetziges STW zuständig, sondern das sog. "Auslandsamt".
    Mein Tipp, wenn Du Deinen Auslandseinsatz beendet hast, erinnere bei einer Weiterförderung (zurückhaltend) das StW an die Veränderung der Regelstudienzeit. Es kann vergessen werden, was sich später beim Zeitpunkt der Darlehens-Rückzahlung bemerkbar macht (nur ein Tipp).
    Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
    Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.

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