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Von Uni zur Fh. Prüfungen mitschreiben???
Hi Leute,
hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich studiere momentan im ersten Semester(WS11/12) WiWi an der Uni und möchte zum nächsten Semester(SS 12) zur FH wechseln und BWL studieren.
Ich hab im Forum gelesen, das ein ein Fachrichtungswechsel nach dem ersten Semester ohne "wichtigen Grund" klappt. Man muss halt nur schriftlich mitteilen, dass man wechseln will. Meine Frage ist, muss ich an den kommenden Prüfungen teilnehmen oder ist es irrelevant, weil ich eh keinen "wichtigen Grund" angeben muss? Oder muss man auch nach dem ersten Semester einen wichtigen Grund nennen bzw ein Semester Anerkennungsbescheid vorlegen?
Danke schon mal im Voraus.
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AW: Von Uni zur Fh. Prüfungen mitschreiben???
Komm, jetzt spiel dich nicht als recher der enterbten auf, da wird mir ja ganz schlecht!
Ich studiere sehr gerne an der Uni und möchte das nicht einfach wegwerfen. Stattdessen, will ich alles mitnehmen was möglich ist.
Aber ich bin mir sicher, dass ich zur FH will, denn länger gesehen ist das die bessere Entscheidung für mich.
Zum Bafög zurück- Vielelicht weiss da jemand Rat der Ahnung hat.
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AW: Von Uni zur Fh. Prüfungen mitschreiben???
Was heißt für Dich ".... der Ahnung hat"...
meinst Du die Personen, welche Dir wie bei "Wünsch Dir was", eine Antwort geben, welche Dir zwar paßt und gefällt, aber ganz klar am Gesetz vorbei geht?
Sicher, ich könnte Dir das "blaue vom Himmel" versprechen.
Nur, irgendwann wird es auffallen....
Nein, ich glaube und hoffe nicht, daß Du hier im Forum - ganz knapp am Gesetz vorbei - Tipps und Empfehlungen bekommst.
Zumind. nicht von verantwortungsvolle Mitleser und Mitschreiber mit Sachverstand.
Alles Gute.
Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.
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AW: Von Uni zur Fh. Prüfungen mitschreiben???
Hallo DonJo,
der Witz ist gut ...."V-Mann"... 
Ne wirklich, Du stellst hier eine Frage zu einem möglichen Fachrichtungswechsel und erklärst gleichzeitig, daß Du "eigentlich jetzt schon wechseln möchtest" und bis zum tatsächlichen FRW weiterhin Leistungen beziehen möchtest: "will ich alles mitnehmen was möglich ist".
Oder habe ich es falsch verstanden; dann Sorry.
Und gegen sog. "Warte-und Überbrückungssemester" hat das BAFöG sehr viel.
Und tatsächlich haben die BAföG-Ämter das Recht, auch bei einem Wechsel innerhalb von zwei Semester nachzufragen!
Besonders dann, wenn man in eine "studiennahe Fach" wechseln möchte. Allein eine eventuelle Anrechnung von Semester- oder Leistungsanrechnung könnte das STW interessieren. Und es wird nachgefragt.
Daß in den ersten zwei Semester grundsätzlich ein wichtiger Grund angenommen werden muß, steht so nicht im BAföG.
Deshalb auch meine leicht "rustikale" Antwort.
Und solltest Du bei der Weiterförderung mit dem STW leicht Streß bekommen, dann könntest Du Dich nicht damit herauswinden.... "im Forum hat man aber geschrieben"...
Nee, ich habe aktuell nichts mit Behörden oder Verwaltungen zu tun, außer aktuell mit meinem Bauantrag und der Steuererklärung. 
Erkundige Dich doch einfach bei der FH - Du willst die Zeít doch nutzen -, ob Du Dich dort als Gasthörer einschreiben kannst?!
Und, es ist abhängig von der Hochschule... kannst Du zum SS 2012 Dich ins 1. Semester (als Quereinsteiger) überhaupt einschreiben?
Die meisten HS starten zum WS, und das SS wäre dann das 2. Fachsemester und es wird i.d.R. kein Stoff des 1. Semesters angeboten.
Deshalb schrieb ich auch von "zwei Semester warten".
Ich wünsche Dir - ganz aufrichtig - einen guten Advent
Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.
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