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Thema: 5 Semster, 3 Fachsemster? Nach wechsel, Leistungsnachweis?

  1. #1
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    Standard 5 Semster, 3 Fachsemster? Nach wechsel, Leistungsnachweis?

    Hiho, ich habe wohl ein sehr "spezielles" anliegen.

    Zu Vereinfachung schildere ich einfach meine "BAföG und Studien" Situation.

    Ich studiere im 2ten Fachsemster WiWi, habe aber vor 2 Semestern gewechselt von Winfo.
    Demnach komme ich nun in das 5te Semster an der Uni.
    Ich beziehe seit dem ersten Semester BAföG.
    Die Studiengangwechsel und die weitere BAföG Förderung wurde bei den Wechsel bewilligt.
    Anrechnen konnte ich mir ein paar Punkte. Das Grundstudium ist aber dennoch verschieden. (Also war es wohl ein Fachrichtungswechsel)

    Da ich das zweite Semester Winfo sehr schlecht abgeschnitten hab (hätte mir nix anrechnen lassen können, und ich wusste halt das ich wechsle... hab es also leider schleifen lassen) habe ich nun eine Frage:

    Muss ich jetzt schon einen Leistungsnachweis mit abgeben? Wenn ja, würde ich wohl kein weiteres Jahr BAföG bewilligt bekommen. (Zu wenig Punkte für das 4te Semester) oder wird durch den Wechsel es anders gehandhabt, so dass ich erst nach dem 4ten WiWi Semster den Leistungsnachweis erbringen muss?

    Wirklich beantworten konnte ich mir die Frage, selbst nach vielen Suchen leider nicht.
    Zudem war ich heute in unserem Studentenwerk, leider war da nur eine Aushilfskraft die mir aber sagte: "Eigentlich" wäre ich ja erst im 2ten Semester und müsste deshalb erst in einem Jahr auch einen Leistungsnachweis erbringen.

    So richtig sicher war sich die Frau aber auch nicht.
    Wäre Klasse wenn hier ein schlauer Fuchs sich noch mal dazu äußern könnte.

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Tinchen
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    Standard AW: 5 Semster, 3 Fachsemster? Nach wechsel, Leistungsnachweis?

    Hallo moinmoin,

    so wie ich das sehe, hast du den Studiengang nach dem 2. Semester gewechselt, was für die BAFöG Förderung unschädlich ist, da es bei erstmaligem Wechsel nicht angerechnet wird.

    Somit befindest du dich noch im 2. Semester und muss nicht die Leistungsnachweise für das 4. Semester liefern. Erst am Ende des 4. Semester kommen die, da hatte die Aushilfskraft des Studentenwerks Recht

    LG

    Tinchen

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