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Thema: Wiederaufname Studium nach 4 geförderten Semestern

  1. #1
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    Standard Wiederaufname Studium nach 4 geförderten Semestern

    Ich habe an einer FH Mechatronik studiert und dort 4 Semester Bafög erhalten. Da ich psychische Probleme bekomen habe, habe ich aber nur zwei Semester Prüfungen abgelegt und bin nach 4 Semestern und dem Nichterbringen des Leistungsnachweises völlig weggebrochen.
    Nach 9(!) Semestern habe ich mich exmatrikuliert und dann an einer UNI einen Neustart gewagt. Ich wurde ins 2. Fachsemester imd Fach Mechatronik eingestuft und konnte mein Studium bisher erfolgreich bestreiten.
    Besteht für mich die Möglichkeit nach Erbringen des Leistungsnachweises nach 4 Fachsemestern für die letzten Beiden Semester wieder gefördert zu werden?
    Wenn nicht, bestünde die Möglichkeit in einem sich anschließenden Masterstudiengang gefördert zu werden?

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Tinchen
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    Standard AW: Wiederaufname Studium nach 4 geförderten Semestern

    Hallo CorniS,

    wenn du den Leistungsstand wieder aufholst, wirst du auch für die beiden letzten Semester wieder BaföG erhalten.

    Der Master Studiengang ist hiervon nicht betroffen, da es sich um einen eigenen Studiengang handelt. Hier bekommst du also ohne weitere Voraussetzungen BAföG, sofern du natürlich den Bachelor schaffst.

    LG

    Tinchen

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Standard AW: Wiederaufname Studium nach 4 geförderten Semestern

    Auch, wenn ich meinen Studiengang gewechselt habe und ich inzwischen im 10. Hochschulsemester bin?

    Ich zitiere aus einem anderen Forum:
    "Das dürfte problematisch werden. Nicht zu vertretene krankheitsbedingte Studienverzögerungen werden nach dem BAföG berücksichtigt. Deine Schwierigkeit wird aber der Zusammenhang zwischen Studiendefiziten und Erkrankung sein."

  4. #4
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard AW: Wiederaufname Studium nach 4 geförderten Semestern

    Das Problem, welches ich hier sehe ist, dass du dich zu spät exmatrikulieren lassen hast. Zwar könntest du die Nachweise mittels Attest beibringen, dennoch hast du ja im ersten Studium bereits 9 Semester verbraucht, die dir jetzt bei der Fortführung angerechnet werden. Solltest du also jetzt noch eine Förderung bekommen, so würde dies, wenn überhaupt, nur noch als Darlehen gezahlt werden.

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