Hallo,

ich habe normal studiert und bin momentan im vierten Semester.
Tatsächlich jedoch schon im 5. Fachsemester.
Da ich ein Semester wiederholt habe.

Das Bafög-Amt will nun einen Leistungsnachweis.
Das FB5 wird mir aber negativ bescheinigt. Da ich nicht genügend ECTS habe. Da ich ja eigentlich entsprechend des 5. Fachsemester auch viele ECTS haben sollte.
Diese aber nicht habe, da ich ja regulär im vierten erst bin.

Meine Frage:
Im dritten Semester war ein Pflichtpraktikum vorgeschrieben, über die Dauer eines Semesters.
Ich habe freiwilllig (!!!) dieses Praktikum im Ausland absolviert.
War also ein halbes Jahr im Ausland.

Ich habe nun gelesen, dass ein Auslandsaufenthalt der nicht vorgeschrieben ist als Grund gilt, den Leistungsnachweis ein Semester später zu erbringen.
Stimmt das?

Oder gilt das nur für einen Auslandsaufenthalt wo man studiert?

Grüße
Lapidur