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Thema: Habe ich Anspruch auf Auslandsbafög nach Hochschulwechsel?

  1. #1
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    Standard Habe ich Anspruch auf Auslandsbafög nach Hochschulwechsel?

    Ausgangslage:
    studiere BSc Psychologie in Bremen 1.Semester
    nach 3 Monaten breche ich das Studium ab, also jetzt im Januar.

    ab Februar habe ich einen Studienplatz in London ,GB bekommen
    für Bsc Psychologie (Hons)

    im Inland habe ich Bafög bekommen.
    müsste also auch im Ausland Bafög bekommen.

    Frage:
    Kann ich im Ausland Bafög bekommen, obwohl ich die Hochschule wechsele, aber wieder vom 1.Semester anfange den gleichen Studiengang jedoch im Ausland zu studieren?

    in wie fern ist das ein Fachrichtungswechsel?
    Kann man bis zum 4. Semester wechseln wohin man möchte, ohne das Bafög erlischt?

    Bekomme ich Auslandsbafög?

    dankeeeeeeeeeeee

  2. #2
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    Standard

    Beachte hierzu § 7 Abs. 3 BAföG.

    Der zweite Fachrichtungswechsel muss von Dir sehr gut begründet werden.

    Auslands-BAföG: Bearbeitungszeit bis zu 6 Monaten. Wenn das Studium im Februar 2011 beginnt hast Du jetzt Problem.
    BAföG
    http://www.bafoeg.bmbf.de

    * Die Angabe des Wohnorts oder des Bundeslands erleichtert die Beantwortung der Fragen.
    * Der Grund für die anderen Beträge im Bescheid zum BAföG Rechner: falsche Eingaben im BAföG Rechner http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-rechner.html
    * Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen!
    * Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur allgemeine Auskünfte.

  3. #3
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    Standard

    Das Ich 6 Monate warten muss ist mir klar, dann muss ich die Zeit selber finanziell irgendwie überbrücke, wenn die deutschen Behörden nicht verstehen dass man nicht 6 Monate im vorraus planen kann

    Die Frage ist halt
    muss beim Auslandsbafög überhaupt ein Fachrichtungswechsel relevant sein?

    inwiefern liegt bei mir ein Fachrichtungswechsel vor wenn ich Psychologie Bsc in deutschland abbreche, aber in England wieder im 1.semester anfange Psychologie zu studieren?

    Prüfungsordnung und Lehrpläne können ja nicht identisch sein, müsste also Fachrichtungswechsel sein oder?
    mir werden ja keine Semester anerkannt.
    hab ja nur 3 Monate in deutschland Psychologie studiert

    Warum muss mein Fachrichtungswechsel begründet werden?
    dachte bis zum 4 Semester unbegründet?

  4. #4
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    Standard

    Die Prüfung (ob überhaupt eine förderungsfähige Ausbildung/Studium stattfindet) und Bearbeitung eines Antrags beim Auslands-BAföG ist umfangreicher als bei einer Inlandsausbildung.

    Außerdem musst Du auch Nachweise von der Auslands-Hochschule anfordern und beim BAföG Amt vorlegen. Daher die langen Bearbeitungszeiten.

    Es wird von einem Studenten erwartet dass er sein Studium zielstrebig durchführt. Für ein Studium im Ausland entscheidet man sich normalerweise nicht spontan und unüberlegt. Fahrtkosten und Studiengebühren müssen schließlich erstmal von Dir übernommen werden.

    Eine Begründung ist beim Fachrichtungswechsel immer erforderlich.
    BAföG
    http://www.bafoeg.bmbf.de

    * Die Angabe des Wohnorts oder des Bundeslands erleichtert die Beantwortung der Fragen.
    * Der Grund für die anderen Beträge im Bescheid zum BAföG Rechner: falsche Eingaben im BAföG Rechner http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-rechner.html
    * Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen!
    * Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur allgemeine Auskünfte.

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