+ Antworten
Ergebnis 1 bis 5 von 5

Thema: Formblatt 5 im 9.Sem. Schwanger und Kinder

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    15.12.2010
    Beiträge
    5

    Standard Formblatt 5 im 9.Sem. Schwanger und Kinder

    Hallo!

    Also, folgende Situation:

    ich habe zwei Kinder, 6 und 4, mit dem Dritten schwanger.
    Zwischenprüfung ist jetzt bestätigt.
    Mein Bafög Sachbearbeiter möchte nun Formblatt 5 ausgefüllt haben, dies ist - aus welchem Grund auch immer - unglaublich kompliziert. Ich werde von einer Person zur nächsten geschickt und keiner weiß was er tun soll.
    Das Bafög Amt möchte den Leistungsnachweis zum 5. Fachsemester, ich bin aber ja nun im 9. Die letzte Klausur war im 8. Semester, also habe ich ja quasi im 8.Semester den Stand vom 4.
    DAS scheint das Problem zu sein. Aber kann das nciht allen außer dem Bafög-Mensch egal sein? Müssten die nicht einfach nur bestätigen das ich jetzt die ZwiPrü hab und gut ist?
    Ich meine, zwei Kinder während des Studiums, den kleinen habe ich nach dem 1. Semester geboren, dürften doch Begründung genug sein um meine Verzögerung zu erklären.
    Ich warte nun seit Oktober auf mein Geld und jetzt an WEihnachten bin cih echt verärgert und am Ende meiner Kräfte sowie Ersparnisse!!!

    Wäre toll wenn mir jemand etwas hilfreiches sagen könnte!

    DANKE

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    11.10.2010
    Ort
    Niedersachsen
    Beiträge
    405

    Standard

    Ohne FB 5 gibt es für dich kein BAföG.

    Das BAföG Amt muss deine bisher erbrachten Leistungen und infolgedessen deinen weiteren Anspruch auf BAföG prüfen.

    Wenn Du es nicht vorlegst erhälst Du eine Ablehnung wegen fehlender Mitwirkung nach §§ 60 und 66 SGB I.
    BAföG
    http://www.bafoeg.bmbf.de

    * Die Angabe des Wohnorts oder des Bundeslands erleichtert die Beantwortung der Fragen.
    * Der Grund für die anderen Beträge im Bescheid zum BAföG Rechner: falsche Eingaben im BAföG Rechner http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-rechner.html
    * Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen!
    * Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur allgemeine Auskünfte.

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    15.12.2010
    Beiträge
    5

    Standard

    Also um das zu vervollständigen!

    Das FB 5 soll ja bestätigen das ich die ZwiPrü habe, das Dekanat hat mir ein SChriftstück mit Unterschrift etc zugesandt in dem steht "Sie haben die ZwiPrü erworben."

    Dieses Schreiben liegt dem Bafög Menschen seit November vor, ich habe es persönlich eingereicht.

    Wieso reicht das nicht aus bis das FB 5 ausgefüllt ist?
    Quasi vorübergehend und ich reiche ds FB 5 nach???

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    11.10.2010
    Ort
    Niedersachsen
    Beiträge
    405

    Standard

    Weil die Angaben auf dem FB 5 erforderlich sind.

    Bescheinigung über die erforderlichen Leistungsnachweise zur Weiterförderung durch BAföG


    Hier der Link: Leistungsnachweise beim BAföG
    BAföG
    http://www.bafoeg.bmbf.de

    * Die Angabe des Wohnorts oder des Bundeslands erleichtert die Beantwortung der Fragen.
    * Der Grund für die anderen Beträge im Bescheid zum BAföG Rechner: falsche Eingaben im BAföG Rechner http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-rechner.html
    * Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen!
    * Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur allgemeine Auskünfte.

  5. #5
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    15.12.2010
    Beiträge
    5

    Standard

    Danke ...

    =)

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Unterhalt für 2 Kinder, wenn Kinder jeweils zu 50% betreut werden
    Von Rebe1967 im Forum Kindesunterhalt (Minderjährige)
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 20.10.2010, 08:07
  2. formblatt 3^^
    Von Schizophrenia im Forum Anspruch und Antrag
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 17.04.2010, 22:23
  3. Formblatt 3
    Von MagdaV im Forum Einkommen und Vermögen
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 31.07.2009, 08:16
  4. Unterhalt Kinder, wenn Kinder aufgeteilt
    Von Luise2 im Forum Kindesunterhalt (Volljährige)
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 08.05.2009, 09:05
  5. Formblatt 3 !!!!!
    Von Stella1984 im Forum Anspruch und Antrag
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 10.11.2007, 20:46

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein