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Thema: Abbruch im 4. Semester, was gilt als unabweisbarer Grund?

  1. #1
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    Standard Abbruch im 4. Semester, was gilt als unabweisbarer Grund?

    Hallo,
    meine Situation stellt sich etwas schwierig dar.
    Ich habe drei Semester in einem Bachelor-Studiengang studiert und habe dann angefangen darüber nachzudenken, ob ich mein Studium abbrechen soll. Ich habe dann das vierte Semester noch bezahlt, war aber außer an einem Tag nicht mehr in der Uni. Exmatrikuliert habe ich mich noch nicht, bekomme aber seit dem ersten Semester bis heute Bafög.
    Nun möchte ich wahrscheinlich im nächsten WS ein neues Studium beginnen, aber dafür bräuchte ich einen sog. unabweisbaren Grund. Was genau kann so ein unabweisbarer Grund sein? Das Beispiel des Sportstudenten der nach einem Unfall im Rollstuhl sitzt ist mir schon bekannt, aber ich frage mich, ob ein Abbruch aus psychischen Gründen auch beachtet werden kann. Da ich im dritten Semester ein stressbedingtes Magenleiden bekommen habe und ich mich schon vor dem vierten Semester in psychotherapeutische Behandlung begeben habe, bestünde die Möglichkeit, Atteste zu bekommen. Wie schätzt ihr die Lage ein?
    Außerdem frage ich mich jetzt was das Bafög-Amt unternimmt weil ich mich noch nicht exmatrikuliert habe. Muss ich das Bafög auf jeden Fall zurückzahlen oder muss ich sogar mit einer Strafe rechnen?
    Danke für eure Hilfe!

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Tinchen
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    Standard

    Der unabweisbare Grund muss so gestaltet sein, dass dir das Studium des alten Studienganges nicht mehr möglich ist. Wenn du psychische Probleme attestiert bekommen hast und auch Magenleiden, ist das nicht zwingend so, dass es dir nur das alte Studium unmöglich macht. Auch im neuen Studiengang wäre dies der Fall, daher würde das als unabweisbarer Grund ausfallen.

    Es muss sich ausschließlich auf das alte Studium beziehen.

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